Laut der Novelle zur Notmaßnahmenverordnung der Bundesregierung ist das Betreten von Beherbergungsbetrieben noch untersagt. Es sind aber viele Ausnahmen angeführt, die Gästen auch in Lockdown-Zeiten die Buchung eines Zimmers gestatten. Etwa „aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen“ oder „zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses“.
Auch für Kurgäste gelten Ausnahmeregeln. Liegen derartige Gründe vor, kann man in Kärntner Beherbergungsbetrieben oder Frühstückspensionen einchecken. Derzeit bieten in Kärnten einige Hotels auf booking.com ihre Zimmer an. „Die unaufschiebbaren beruflichen Gründe werden dort in erster Linie als Argumente angeführt“, heißt es seitens der Wirtschaftskammer.
Das Hotel Voco in Villach nimmt bereits am 11. Jänner wieder den Betrieb auf. Business-Kunden seien sowieso zugelassen. Auch ein Take-away-Businesslunch wird angeboten. Das Hotel vergibt bis zu 135 Zimmer. „Wir erwarten zwar nur eine Auslastung von zehn Prozent, öffnen aber trotzdem, weil wir das als Dienst und Service für unsere Kunden sehen“, erklärt Event-Managerin Silvia Wirnsberger.
Unterdessen fordert der Tourismus einmal mehr eine klare Strategie. Das Hinauszögern des Lockdowns passe weder den Betreibern noch den Gästen: „Mit der Angst vor einem Totalausfall der Wintersaison wächst auch die Frustration bei den Unternehmern.“
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