Gegner der Corona-Maßnahmen haben vier Versammlungen für das kommende Wochenende in Wien angemeldet. Davon wird aber nur eine stattfinden, denn die Exekutive hat drei Versammlungen untersagt, wie Polizeisprecherin Barbara Gass am Freitag mitteilte. Die Untersagung erfolgte in allen drei Fällen nach dem Versammlungsgesetz. Auch eine am kommenden Samstag am Heldenplatz geplante Kundgebung darf nicht stattfinden.
Prognosen ließen demnach befürchten, dass das öffentliche Wohl bei diesen Veranstaltungen gefährdet würde, lautet ein Punkt der Begründung für das Verbot der Versammlungen. Der zweite: Man kenne die Anmelder bereits, diese hätten schon in der Vergangenheit verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen nach dem Versammlungsgesetz und nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz gesetzt.
Damit ist ein „Spiritueller Rundgang für ein segensreiches, glückliches Neujahr“ die einzige Demo, die legaler Weise am Samstag durch die Wiener Innenstadt ziehen wird, um am späteren Nachmittag im Burggarten eine Abschlusskundgebung abzuhalten. Dieser Rundgang ist für 30 Teilnehmer angemeldet, die Polizei rechnet aber nicht zuletzt wegen der Untersagung der anderen Veranstaltungen mit deutlich mehr Demonstranten. Dieser Marsch wurde im übrigen deshalb nicht untersagt, weil die Anmelderin verwaltungsstrafrechtlich bei solchen Veranstaltungen bisher nicht aufgefallen ist.
„Polizei wird konsequent einschreiten“
Gass schloss gegenüber der APA auch nicht aus, dass es trotz der Verbote noch an anderen Orten zu Versammlungen kommt. Sie betonte, dass die Polizei jedenfalls kontrollieren und bei Übertretungen des Versammlungs-, des Covid-19-Maßnahmengesetzes oder anderer relevanter Bestimmungen konsequent einschreiten werde. Was im übrigen auch für die erlaubte Versammlung gilt.
Bestätigt hat die Polizei zudem, dass eine für kommenden Samstag (16. Jänner) am Heldenplatz geplante Kundgebung ebenfalls untersagt wurde. Auch hier bestehe eine „negative Gefährdungsprognose“, unter anderem weil es bei von derselben Privatperson angemeldeten Kundgebungen in der Vergangenheit zu Gesetzesübertretungen gekommen sei, hieß es zur Begründung. Theoretisch möglich bleibe freilich die Anmeldung von Anti-Corona-Kundgebungen durch Personen ohne negative Vorgeschichte, hieß es auf Nachfrage bei der Polizei. Wenn es keine Gefährdungshinweise gebe und man von einem friedlichen Verlauf auszugehen habe, dann „wird man das Okay geben“.
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