Dieses Telefonat hatte für Schlagzeilen gesorgt: Der steirische Polizei-Hofrat Alexander Gaisch drohte gut hörbar einem Kollegen damit, ihm „die Wadln virezurichten“, da ihn dieser nicht erkannt hatte. Der Ausrutscher hat für Gaisch nun Konsequenzen - nimmt er eine angebotene Diversion nicht an, muss er vor Gericht.
Gut Ding braucht Weile: Schon im März hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Ermittlungen zu der sogenannten Notruf-Affäre abgeschlossen und ihren Vorhabensbericht an die Vorgesetzten - Oberstaatsanwaltschaft Graz und Justizministerium - geschickt.
Video: Die Aufzeichnung des Gesprächs am Notruftelefon
„Geldbuße angeboten“
Erst zum Jahreswechsel war es so weit, dass diese Behörden das Vorgehen abnickten: „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass in dem Fall mit einer Diversion vorgegangen werden kann“, so Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Klagenfurter Anklagebehörde. „Daher haben wir eine Geldbuße angeboten.“
Bezahlt Gaisch nicht, muss er vor Gericht
Bezahlt Gaisch diese - die Rede ist von einigen tausend Euro - wird das Verfahren eingestellt. Bezahlt er nicht, muss er vor Gericht: „Dann geht es um das Delikt der versuchten Nötigung unter Ausnutzung einer Amtsstellung“, so Frimmel-Hesse. Die Frist läuft noch. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen die Diversion hätte, muss polizeiintern entschieden werden.
Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung
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