Durch Hilfen verzögert

Pleitewelle kommt „spätestens im zweiten Halbjahr“

Wirtschaft
12.01.2021 07:05

Die Corona-Hilfen haben zu einem „enormen Rückstau an Insolvenzen“ in Österreich geführt - gemeinsam mit den zunehmend verschuldeten Haushalten droht nun spätestens im zweiten Halbjahr eine enorme Pleitewelle, wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) mitteilte. Sowohl Firmen als auch Privathaushalte wären davon betroffen.

Trotz Wirtschaftskrise sind die Firmenpleiten in Österreich im Vorjahr deutlich zurückgegangen. Wie Experten vermehrt gewarnt haben, dürfte sich das Problem jedoch nur verlagert haben. Nach dem Wegfall der staatlichen Maßnahmen ab der zweiten Jahreshälfte erwartet der AKV bei den Firmenpleiten einen Anstieg um bis zu 15 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 2019, sollte es nicht zu einer Verlängerung der Stundungen über den 31. März 2021 hinauskommen.

Nur 3175 Firmenpleiten im Vorjahr
Im Corona-Jahr 2020 sank die Zahl der Firmenpleiten laut AKV um 41,4 Prozent auf 1784 eröffnete Verfahren. Insgesamt (inklusive mangels Kostendeckung abgewiesener Verfahren) fielen sie um 38,8 Prozent auf 3175. Bei den Privatinsolvenzen gab es einen Rückgang um 23,6 Prozent auf 7256 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren.

(Bild: APA/ROBERT JAEGER)

Größte Insolvenz nach Verbindlichkeiten war die Commerzialbank Mattersburg - bei ihren Verbindlichkeiten von 811 Millionen Euro und den 633 Millionen Euro ihrer Eigentümergenossenschaft handle es sich weitgehend um deckungsgleiche Ansprüche.

Corona nicht für alle Pleiten verantwortlich
Bezogen auf die betroffenen Arbeitnehmer waren die Kremsmüller Industrieanlagenbau (593 Mitarbeiter) und die Kremsmüller Industrieservice (528 Mitarbeiter) die größten Insolvenzen. Dahinter lagen die ATB Spielberg (396 Beschäftigte) und der Textilhändler Colloseum Retail (329 Mitarbeiter). Bei sämtlichen Großinsolvenzen sei Corona nicht „insolvenzursächlich“.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Die Durchschnittsverschuldung bei Privatinsolvenzen pro Verfahren stieg von 132.500 auf 141.300 Euro. Hier soll ein neues Gesamtvollstreckungsverfahren eingeführt werden, das auf Gläubigerantrag auch bei Fehlen eines kostendeckenden Vermögens leichter eröffnet werden kann. Im Bereich der Privatkonkurse werde langfristig mit einer 50-prozentigen Zunahme zu rechnen sein, so der AKV.

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