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22-Euro-Zollfreigrenze fällt: Vermehrte Kontrollen

Digital
11.01.2021 16:08

Anfang Juli fällt EU-weit die Zollfreigrenze in Höhe von 22 Euro für Pakete aus Drittstaaten. Durch Corona hat auch von dort der Paketverkehr zugenommen und dabei werden „auffallend viele Sendungen“ aus Ländern außerhalb der EU mit Werten von unter 22 Euro oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert, erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Beim Zoll gehe man mit Schwerpunktkontrollen gegen die Unterfakturierung vor.

Dem Staat würden Steuereinnahmen entgehen und die heimischen Händler hätten einen massiven Wettbewerbsnachteil. „Das werden wir nicht tolerieren“, betonte Blümel in einer Aussendung. 2018 habe es schätzungsweise rund 7 Millionen solcher Sendung gegeben, im Jahr 2020 werde man schon bei rund 10 Millionen gelegen sein.

Neben laufenden physischen Kontrollen bei Post und Expressdiensten finden laut Blümel wöchentliche Schwerpunktaktionen statt, teils auch in internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei. In den nächsten Wochen würden wöchentlich weitere intensive Überprüfungen im Versandhandel aus Drittländern bei Post und Expressdiensten durchgeführt.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)

Ab 1. Juli ist auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben und die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Ursprünglich war die Neuregelung schon für Anfang 2021 vorgesehen, krisenbedingt wurde sie aber um ein halbes Jahr verschoben, erinnerte Blümel. Gleichzeitig werde das IOSS-Systems (Import One-Stop-Shop) angewendet, so der Finanzminister.

Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an-Privat-Sendungen wird es eine Ausnahme geben. Zudem wird möglich sein, die tatsächliche Entrichtung der Umsatzsteuer bereits im Rahmen der Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop Plattform vorzunehmen, sodass diese bei der Einfuhr - wenn dies in der Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der Plattform (IOSS-Nr) deklariert wird - nicht zu bezahlen ist.

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