Das Reisen nach Österreich wird beschwerlicher. Mit Freitag 0 Uhr tritt eine Einreiseverordnung in Kraft, gemäß der man sich vor der Fahrt online registrieren muss. Das gilt auch für Österreicher. Eine entsprechende Information hat das Außenministerium am Montagnachmittag an Auslandsösterreicher verschickt. Die Quarantäne-Pflicht nach der Einreise bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich freitesten.
Freilich sind Ausnahmen vorgesehen. So werden etwa Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, anreisen, weder die zehntägige Quarantäne antreten müssen noch sich zu registrieren haben.
Personen, die aus einem derzeit von der Corona-Pandemie wenig betroffenen Land einreisen, werden zwar von der Quarantäne ausgenommen, nicht aber von der Registrierung. Diese Staaten-Liste wird dieser Tage aktualisiert. Irland und Uruguay gelten demnach nicht mehr als sicher, dafür aber Singapur und Griechenland. Weiter ohne Einschränkungen nach Österreich kommen kann man beispielsweise aus Japan, Südkorea, Neuseeland, Australien, Norwegen und Finnland.
Angaben zu Person und Aufenthaltsort
Bei der Online-Registrierung müssen nicht nur Name und Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Damit soll sichergestellt werden, dass sich jemand, der beispielsweise schnell von Schweden nach Finnland reist und von dort nach Österreich fliegt, nicht an der Quarantäne vorbeischwindeln kann.
Zudem muss eine Adresse in Österreich vermerkt werden und möglichst, wie lange man im Land bleiben will. Hat man einen PCR-Test im Ausland absolviert, der etwa bei beruflichen Reisen Voraussetzung für Quarantäne-Freiheit ist, kann man den bereits bei der Registrierung hochladen.
Das dazugehörige PTC-Formular wird auf der Website www.oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch abrufbar sein. Einreisende sind ab Freitag verpflichtet, die Sendebestätigung aus dem PTC-System bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.
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