Das Tauziehen um die Umsetzung der Forderungen des Klimavolksbegehrens geht in die nächste Runde: Am Mittwochnachmittag trifft sich der Umweltausschuss des Parlaments zum zweiten Mal, um dieses Punkt für Punkt abzuarbeiten. Die Würfel werden aber ohnehin erst bei einer weiteren Sitzung im Februar oder März fallen.
Die Verankerung des Grundrechts auf Klimaschutz in der Verfassung, der Stopp klimaschädlicher Treibhausgase, eine ökosoziale Steuerreform sowie eine Energie- und Verkehrswende – das sind die vier Forderungen des Klimavolksbegehrens, das im Vorjahr knapp 400.000 Menschen unterstützt haben.
Am Mittwoch geht das Tauziehen um die Umsetzung dieser Forderungen in die nächste Runde. Im Umweltausschuss des Parlaments werden Vertreter des Volksbegehrens, der Parteien und Experten bereits zum zweiten Mal über die Forderungen debattieren – diesmal über eine ökosoziale Steuerreform, die sich auch die türkis-grüne Regierung vorgenommen hat, und eine Energie- und Verkehrswende.
Aussichtsreich ist etwa die Verankerung eines Treibhausgas-Budgets, um 2040 klimaneutral zu werden.
Katharina Rogenhofer
Vertreter des Volksbegehrens pochen auf einen Mehrparteienantrag, in dem sich ihre Forderungen wiederfinden. Doch sind diese tatsächlich mehrheitsfähig? Gespräche mit Abgeordneten in den letzten Monaten stimmen Initiatorin Katharina Rogenhofer zuversichtlich: „Aussichtsreich ist etwa die Verankerung eines Treibhausgas-Budgets, um 2040 klimaneutral zu werden.“
Die Würfel werden im Februar oder März fallen
Die Würfel werden ohnehin erst bei einer dritten Sitzung des Umweltausschusses, die im Februar oder März stattfinden wird, fallen. Dort soll über einen Antrag mit mehreren Maßnahmen und konkretem Zeitplan abgestimmt werden. Lukas Hammer, grüner Vorsitzender des Ausschusses, arbeitet derzeit an der Formulierung des Antrags. „Die Verhandlungen dazu werden sicher schwierig“, sagt er.
Sandra Schieder, Kronen Zeitung
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