„Wir geben zur Berufung (gegen das für Linz günstige Swap-Urteil) keinen Kommentar“, hat uns die Bawag gegen Jahresende 2020 abgewimmelt. Nun hat aber die Stadt Linz selber die Berufung der Bank publiziert - selbstlos, muss man fast sagen, denn die Bawag-Anwälte zerreißen das Swap-Urteil auf 210 Seiten in der Luft.
„Die Leistung der Vertreter der BAWAG PSK übersteigt nach Umfang und Art den Durchschnitt erheblich“, schreiben die Bankanwälte eigenlobend im Kostenverzeichnis, warum sie ihr Honorar für diese Eingabe auf 5500 € verdoppeln.
208 Seiten dicke Eingabe
Davor nehmen sie sich 208 Seiten Raum, umdas (120 Seiten lange) Swap-Urteil von Handelsrichter Andreas Pablik vom7. Jänner 2020 in der Luft zu zerreißen. Pablik hatte damals den Franken-Swap von 2007, aus dem die Bawag 2011 von der Stadt 417,7 Millionen Euro eingeklagt hat, für ungültig erklärt - vor allem, weil ein Gemeinderatsbeschluss über das konkrete Swap-Geschäft nie ergangen sei und der Deal auch nie vom Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde genehmigt worden sei.
„Mangelhaftes Zwischenurteil“
Wegen der Pandemie dauerte die schriftliche Ausfertigung bis Ende November, woran sich Rechtsmittelfristen anschlossen. In der Berufung der Bawag an das Oberlandesgericht Wien heißt es eingangs: „Der Swap wurde gültig geschlossen und hatte zwischen den Parteien Bestand. Zum gegenteiligen Ergebnis gelangt das Erstgericht nur aufgrund eines verfahrensrechtlich mangelhaften Zwischenurteils, dessen Feststellungen und rechtliche Ausführungen überwiegend unrichtig sind.“ Schon der Antrag der Stadt Linz auf so ein Zwischenurteil (in der Sache, über Schadenersatzhöhen streitet man sich erst nachher) sei unzulässig gewesen, heißt es auch, bevor auf gut 200 Seiten viele juristische Details folgen.
Konter der Stadt kommt
Die Stadt Linz kann auf diese Berufung mit einer eigene anwaltliche Stellungnahme kontern. Die Frist dafür läuft gegen Ende Jänner ab, veröffentlicht wird danach auch diese.
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