Der Mobilfunker Bob, eine Diskont-Tochter der A1 Telekom Austria, ändert mit 10. März seine AGB. Ab dem Stichtag wird, wie bei der Konzernmutter, eine jährliche „Servicepauschale“ eingezogen. Die Tarife werden bei der Netznutzung in Zukunft klassifiziert und je nach Einstufung bevor- oder benachteiligt. Kunden können angesichts der nachteiligen AGB-Änderung ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen.
A1 kündigte die AGB-Änderungen auf der Bob-Website an, betroffene Kunden werden auch schriftlich darüber informiert. In der Kundmachung werden die betroffenen Tarife benannt und die „nicht ausschließlich begünstigenden“ Änderungen für die Kunden aufgezählt. Als Stichtag fürs Inkrafttreten nennt man den 10. März 2021. Von den Änderungen betroffen sind rund zwei Dutzend Tarife aus den letzten zehn Jahren - auch ganz neue von 2020.
Neu ist die bei Diskont-Angeboten seltene, aber bei den drei großen Netzbetreibern gängige jährliche Einmalzahlung einer „Servicepauschale“, hier in Höhe von 25 Euro. Außerdem räumt man sich eine Indexsicherung ein, kann Tarife also in Zukunft analog zur Inflation erhöhen. Über das im Tarif inkludierte Paket hinaus aufgebrauchtes Datenvolumen, auch beim Roaming, wird teurer. Je nach Tarif steigt der Preis pro Gigabyte um ein bis zwei Euro.
Verschiedene Kundenklassen mit unterschiedlicher Priorität
Neben Preiserhöhungen führt man auch Bandbreiten-Servicekategorien ein. Das bedeutet, dass Kunden je nach Tarif verschiedenen Nutzergruppen zugeordnet werden. Diese werden bei der Verteilung der am Sendemast verfügbaren Netzwerkressourcen bevorzugt oder benachteiligt.
Wer einer hohen Klasse zugewiesen wurde, erhält mehr Bandbreite am Sendemast. Wer einer niedrigeren angehört, wird zugunsten des besser eingestuften Kunden gedrosselt - auch, wenn sein Tarif offiziell mit mehr Bandbreite beworben wird.
Bob-Tarife werden untersten Kategorien zugewiesen
Die meisten Tarife bei Bob werden der neuen Kategorie neun zugeordnet, in der sie bei hoher Netzauslastung nur mehr ein Dreizehntel jener Bandbreite zugeteilt bekommen, die höhergestellte Kategorie-1-Kunden bekämen. Bei anderen Tarifen - sie ordnet man der Kategorie 11 zu - bekommen die Bob-User ein Zweiundzwanzigstel der besser gestellten Nutzer.
Insgesamt kennt man bei A1 zwölf Kundenkategorien:
150 Mbit sind nicht automatisch 150 Mbit
Die Ungleichbehandlung sei notwendig, um in Zeiten hoher Auslastung die verfügbare Bandbreite fair zu verteilen. A1 rechnet vor: Sind an einem Sendemast 300 Megabit (Mbit) Bandbreite für drei Nutzer mit 150-Mbit-Tarif verfügbar, erhielten vor Einführung der Kategorien alle drei die gleiche Bandbreite zugewiesen. Weist man den Kunden - etwa, weil der eine einen teureren Tarif als der andere nutzt - Verteilschlüssel zu, ändert sich das.
So erhielte im Netz mit Kundenkategorien ein User der Kategorie 4 mit einem Verteilschlüssel von 1:2,5 150 der verfügbaren 300 Mbit. Ein Kunde der mit einem schlechteren Verteilschlüssel versehenen Kategorie 7 bekommt nur mehr 103 Mbit zugewiesen, Kategorie-9-Kunden wie bei Bob trotz 150-Mbit-Tarif nur 47 Mbit. Diese Methode zur Verteilung der Netzkapazitäten setzen auch andere Mobilfunkanbieter ein.
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