Seit Freitag müssen sich alle nach Österreich Einreisenden im Voraus online registrieren. Das gilt auch für Österreicher. Die geltende Quarantänepflicht bleibt bis auf Weiteres aufrecht, frühestens nach fünf Tagen ist ein „Freitesten“ möglich.
Ausnahmen sowohl bei der Quarantäne als auch bei der Registrierungspflicht gibt es weiterhin für Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, einreisen. Das Online-Formular finden Sie hier.
Daten kommen an Bezirksverwaltungsbehörde
Bei der Online-Anmeldung sind Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie jene Länder anzugeben, in denen man sich in den zehn Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Die Daten der Online-Registrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Registrierung soll Kontrolle der Quarantäne erleichtern
Dadurch sollen die Kontrolle der Quarantäne sowie das Contact Tracing erleichtert werden. Die Daten werden 28 Tage nach der Einreise gelöscht. Bei einer Kontrolle ist die Bestätigung der Registrierung elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.
Von der Quarantäneverpflichtung, nicht aber von der Registrierungspflicht ausgenommen sind lediglich Einreisende aus Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan. Irland und Uruguay gelten seit Freitag nicht mehr als sichere Länder.
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