Der Aufmarsch von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Wien hat am Samstag friedlich begonnen, doch im Laufe des späten Nachmittags kam es zu Tumulten. Beinahe wäre es zu Zusammenstöße mit Gegendemonstranten gekommen, auch von Übergriffe gegen Medienvertreter wurde berichtet. Die Polizei zählte am Samstagabend schließlich 20 Festnahmen und mehr als 300 Anzeigen. Laut der Exekutive marschierten etwas mehr als 10.000 gegen die Corona-Maßnahmen, die Veranstalter wollen mehr als 50.000 gezählt haben.
Während die Gegner der Corona-Maßnahmen über den Ring marschierten, trällerten sie unter anderem zu bekannten Schlagermelodien den selbst gedichteten Text „Maskenlos durch die Stadt“ (siehe Video unten). Eine Sitzblockade durch Gegendemonstranten stoppte sie vorübergehend. Die Polizei hatte alle Hände voll zu tun, die beiden Gruppen voneinander fernzuhalten - es kam zu Tumulten.
Zulauf aus der rechtsextremen Szene
Auch aus der rechtsextremen Szene gab es, wie im Vorfeld erwartet, regen Zulauf. Polizeikreise bestätigten, dass der Sprecher der rechtsextremen Identitären, Martin Sellner, auf der Demo war. Die APA erfuhr auch, dass der mehrfach verurteilte Neonazi Gottfried Küssel mit zwei Bussen voller Gesinnungsgenossen angereist war. Unter die Demonstranten mischte sich auch Heinz-Christian Strache - er trug ebenfalls zumindest zeitweise keine Maske, wie Aufnahmen zeigen.
Am späten Abend zog die Wiener Polizei eine Bilanz der Demos: Demnach gab es drei Festnahmen wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt, je eine beim Stadtpark - dies betraf einen Teilnehmer der Sitzblockade -, beim Äußeren Burgtor und bei der Landespolizeidirektion am Schottenring. Weitere 17 Festnahmen gab es nach dem Verwaltungsrecht, etwa weil die Identität nicht feststellbar war oder wegen aggressiven Verhaltens.
Kundgebung wurde nicht aufgelöst
Dazu kamen 14 Anzeigen wegen strafrechtlicher Delikte und 296 Anzeigen verwaltungsrechtlicher Natur. 156 davon betrafen das Covid-19-Maßnahmengesetz. Dazu kamen sieben Organmandate nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und 242 Identitätsfeststellungen. In einer Aussendung der Exekutive hieß es, dass von einer Vielzahl der Versammlungsteilnehmer der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen worden sei. „Aus Gründen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und polizeitaktischer Notwendigkeiten wurde die Großdemonstration nicht aufgelöst, sondern mit Anzeigen vorgegangen“, betonte die Exekutive.
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