Große Enttäuschung herrscht bei den Anhängern des Netflix-Stars Joe Exotic und vermutlich auch bei ihm selbst. US-Präsident Donald Trump hat in seinen letzten Stunden im Amt 73 Personen, darunter seinen ehemaligen Berater und engen Vertrauten Steve Bannon, begnadigt. Auch aus dem Showbiz waren einige Delinquenten dabei. Doch der Tiger King bleibt im Gefängnis.
Trotz großer medialer Aufmerksamkeit und mehrerer Bemühungen seines Anwälte-Teams hat sich Donald Trump nicht für die Begnadigung des Großkatzen-Zoo-Betreibers Joe Exotic, der eigentlich Joe Maldonado-Passage heißt, entschieden. Exotic wurde mit der Netflix-Doku-Serie „Tiger King - Großkatzen und ihre Raubtiere“ weltberühmt, in der seine aus dem Ruder laufende Rivalität mit der Tierrechtsaktivistin Carole Baskin gezeigt wurde.
22 Jahre Gefängnis
Sie hatte gegen seinen Zoo, in dem Menschen unter anderem mit Tigerbabys spielen konnten, protestiert. Joe Exotic soll deshalb einen Auftragskiller mit der Ermordung Baskins beauftragt haben. Wegen des Mordauftrags sowie wegen mehrerer Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen wurde er zu 22 Jahren Gefängnis verurteilt, die er nun verbüßt. Für den Fall seiner Begnadigung wäre Berichten zufolge bereits eine Limousine bereitgestanden, die ihn zuerst zum Friseur und dann in eine Pizzeria gefahren hätte.
Rapper begnadigt
Lil Wayne, dem wegen unerlaubten Waffenbesitzes zehn Jahre Haft gedroht haben, kommt dank Trump hingegen straffrei davon. Bei der Durchsuchung seines Privatjets waren 2019 eine Waffe und Munition bei ihm gefunden.
Der ebenfalls begnadigte Rapper Kodak Black verbüßte eine dreijährige Haftstrafe, nachdem er sich 2019 wegen Waffenbeschuldigungen schuldig bekannt hatte. Der 23-Jährige war außerdem wegen kriminellen Sexualverhaltens ersten Grades angeklagt, weil er nach einem Konzert angeblich eine Frau angegriffen hatte.
Die Ermächtigung zur Begnadigung ist einem US-Präsidenten per Verfassung gegeben. Dabei kann er nicht nur dafür sorgen, dass bereits verurteilte Menschen auf freien Fuß kommen. Er kann dies auch für Vergehen aussprechen, die noch nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Begründen muss er seine Entscheidungen nicht.
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