Einer jener Journalisten, die an der Veröffentlichung des berühmt-berüchtigten Ibiza-Videos beteiligt waren, erklärte am Donnerstag, dass er die Einstufung als „streng geheim“ durch das Justizministerium nicht nachvollziehen könne. Es werden darin keine Staatsgeheimnisse besprochen, meint Oliver Das Gupta, der mit seiner Kritik damit in eine ähnliche Kerbe schlägt, wie schon SPÖ und NEOS zuvor.
Die Einstufung des Ibiza-Videos, das für den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache das politische Aus bedeutete, sorgte zuletzt aufgrund seiner Einstufung als „streng geheim“ für Kopfschütteln der Opposition. So konnten Mitglieder des dazugehörigen Untersuchungsausschusses vorerst nur geschwärzte Passagen des Transkripts sowie nur Ausschnitte des Videos einsehen, die Oppositionsparteien erkämpften sich aber schließlich den Einblick in das gesamte beschlagnahmte Material.
Die Abgeordneten im U-Ausschuss sahen sich mit massiven Schwärzungen des Beweismaterials konfrontiert:
Nur in abhörsicherem Raum einsehbar
Doch die Geheimhaltungsstufe „vier“ brachte auch organisatorische Probleme mit sich. So musste die Parlamentsdirektion erst einen eigenen abhörsicheren Raum zur Verfügung stellen und die Abgeordneten dürfen das Video nur nach Voranmeldung sichten. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper erklärte, dass die hohe Einstufung „erhebliche Probleme“ verursache und die Arbeit unnötig erschwere.
Ähnlich sieht das der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer, der dadurch einen „weiteren Versuch“ sieht, „die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern“. Die Vorgehensweise des Ministeriums ist aus seiner Sicht gesetzwidrig, „weil Klassifizierungen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen dürfen.“
Das Gupta: „Einstufung geradezu grotesk“
In der Causa meldete sich nun auch Oliver das Gupta von der „Süddeutschen Zeitung“ via Twitter zu Wort. Er war Teil des Reporterteams, das die verdeckt aufgezeichneten Videos in der Ibiza-Affäre veröffentlichte. Die erfolgte Einstufung des Videos sei „geradezu grotesk“ meint Das Gupta am Donnerstag.
Es gebe darin keinerlei Staatsgeheimnisse zu sehen, „wohl aber Dinge, die möglicherweise strafbar sind (und nicht nur die FPÖ betreffen).“ Das Gupta kritisiert im gleichen Atemzug, dass durch die Vorgangsweise die Aufklärung des Falls behindert würde.
SPÖ will Geheimhaltungsstufe prüfen
Die hohe Sicherheitsstufe bedeutet laut Definition, dass bei Bekanntwerden der Informationen eine schwere Schädigung bestimmter Interessen drohe. Das betrifft etwa die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie der umfassenden Landesverteidigung. Die SPÖ hat bereits angekündigt prüfen zu wollen, ob die Einschätzung der Vorgabe in diesem Fall auch wirklich gerecht wird.
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