Nach Dienstschluss, an freien Tagen oder auch in Elternzeit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Ansicht der Europaabgeordneten nicht erreichbar sein müssen. In einem am Donnerstag angenommenen Bericht forderte das EU-Parlament ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Dieses sei bisher im Unionsrecht nicht ausdrücklich geregelt, aber von entscheidender Bedeutung, wenn es darum gehe, die körperliche und geistige Gesundheit von Arbeitskräften zu schützen.
Arbeitgeber sollten nach Ansicht des Parlaments nicht verlangen, dass ihre Angestellten außerhalb der Arbeitszeit direkt oder indirekt verfügbar sein sollten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass wer sich auf das Recht auf Nichterreichbarkeit berufe, vor negativen Folgen geschützt werde. Es solle außerdem Mechanismen für den Umgang mit Beschwerden in Bezug auf das Recht geben.
Die Abgeordneten wiesen in ihrem Bericht auch auf die Gefahren von mobilem Arbeiten hin, welche in der Corona-Krise deutlich zugenommen habe. Sie forderten von der Kommission, genaue Mindestanforderungen hierfür festzulegen. Berichterstatter Alex Agius Saliba wies in der Plenardebatte am Mittwoch darauf hin, dass diejenigen, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiteten, mit bedeutend höherer Wahrscheinlichkeit Überstunden machten.
EU-Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit betonte, dass ein Recht auf Nichterreichbarkeit nicht nur eine soziale, sondern auch eine wirtschaftliche Komponente habe. „Menschen sind keine Roboter, Menschen haben Grenzen.“ Wer eine bessere Produktivität wünsche, dürfe Menschen nicht 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche belagern.
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