Bei Bahnreisen in EU

Verspätung wegen Unwetter: Aus für Entschädigung

Ausland
25.01.2021 16:18

Ob bei Unwetter, Schneestürmen oder Pandemien: Bahnreisende werden in Zukunft keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr Zug aufgrund „höherer Gewalt“ verspätet ist. Die EU-Länder bestätigten am Montag eine entsprechende Einigung mit dem Europaparlament auf eine Reform der Fahrgastrechte, wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte. Demnach ist vorgesehen, Bahnunternehmen von ihrer Entschädigungspflicht für „Verspätungen oder Zugausfälle, die sie nicht hätten vermeiden können“, zu entbinden. Das von der EU ausgerufene „Europäische Jahr der Schiene“ beginnt damit mit einigen Nachteilen für Fahrgäste. 

Das gilt den Angaben zufolge etwa für „extreme Wetterbedingungen, größere Naturkatastrophen oder größere Gesundheitskrisen, einschließlich Pandemien“. Streiks des Bahnpersonals fallen nicht darunter. Bahnunternehmen haben aber weiterhin auch bei Verspätungen und Zugausfällen wegen höherer Gewalt die Pflicht, Fahrgäste umzuleiten.

Im Februar 2020 wurde ein Zug in München wegen Corona-Verdachts gestoppt. Die unausweichliche Folge: lange Verspätungen (Bild: APA/dpa/Lino Mirgeler)
Im Februar 2020 wurde ein Zug in München wegen Corona-Verdachts gestoppt. Die unausweichliche Folge: lange Verspätungen

Höhere Entschädigung blockiert
Bei der Höhe der Entschädigungen bringt die Reform ebenfalls keine Verbesserungen für Verbraucher. Anders als vom EU-Parlament gefordert, bleibt es bei einer Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden.

EU-Verkehrsminister gegen länderübergreifende Tickets
Die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten hatten es auch abgelehnt, verschiedene Eisenbahnunternehmen zu verpflichten, gemeinsame Tickets anzubieten. Sogenannte Durchfahrtskarten werden nur bei einer Reise mit Umstieg vom Regional- in den Fernverkehr verpflichtend, wenn alle Züge vom selben Bahnunternehmen betrieben werden.

Bei höherer Gewalt gibt es in der EU zukünftig keine Entschädigung mehr bei Verspätungen. (Bild: APA/dpa/Oliver Berg)
Bei höherer Gewalt gibt es in der EU zukünftig keine Entschädigung mehr bei Verspätungen.

Mehr Radstellplätze erst in ein paar Jahren
Kleine Verbesserungen gibt es für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. Sie sollen künftig in allen Zügen in der EU ein Recht auf Unterstützung etwa beim Ein- und Aussteigen haben, allerdings nur, „sofern geschultes Personal im Einsatz ist“. In einigen Jahren sollen zudem alle Züge über Stellplätze für mindestens vier Fahrräder verfügen.

SPÖ-Abgeordneter kritisiert Einigung
Verständnislos reagiert der EU-Abgeordnete Andreas Schieder (SPÖ) auf die Einigung. Denn das EU-Parlament habe bei den Entschädigungen für Zugverspätungen aus anderen Gründen und bei durchgehenden Tickets für grenzüberschreitende Reisen (Through-Ticketing) weit mehr gefordert, als nun umgesetzt würde. Er kritisiert, dass Bahnreisende „eiskalt im Regen stehen gelassen“ werden. „Übrig bleiben handfeste Nachteile für die Fahrgäste“, so Schieder in einer Aussendung. 

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