Corona

Keine Maskenpflicht für Schwangere

Burgenland
29.01.2021 04:50

Die seit vergangenen Montag gültige FFP2-Maskenpflicht gilt am Arbeitsplatz nicht für Schwangere. „Diese sind von der Tragepflicht befreit, da sie das Atmen erschweren. In den Betrieben müssen für schwangere Arbeitnehmerinnen aber besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden“, betont AK-Sozialrechtsexpertin Brigitte Ohr.

Bei Kundenkontakt müssen Schwangere einen Ersatzarbeitsplatz erhalten oder freigestellt werden. Die Einhaltung des neuen zwei Meter Abstandes ist hingegen auch für Schwangeren verpflichtend.

Kronen Zeitung

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