Die in der Nacht auf Donnerstag erfolgten Abschiebungen von drei gut integrierten Schülerinnen werden immer mehr zum Politikum. Nachdem Bundespräsident Alexander Van der Bellen sich deshalb „zutiefst betroffen“ gezeigt hatte, schießt die ÖVP nun in Person von Klubobmann August Wöginger scharf zurück. Damit wird die Causa Abschiebungen endgültig zu einer Zerreißprobe für die türkis-grüne Bundesregierung.
Van der Bellen hatte am Abend einen „menschlichen, respektvollen Umgang miteinander“ eingefordert. Das veranlasste Wöginger dazu, den Präsidenten „in aller Höflichkeit“ darauf hinzuweisen, er müsse die „Unabhängigkeit der Justiz“ respektieren.
„Politik muss Recht folgen, nicht umgekehrt“
Es gelte nämlich der Grundsatz, die Politik müsse dem Recht folgen und nicht umgekehrt, betonte Wöginger in einer schriftlichen Stellungnahme. „Wir alle müssen anerkennen, dass Behörden verpflichtet sind, rechtskräftige Entscheidungen von Gerichten zu vollziehen“, legte er nach.
Bei den Grünen wächst der Unmut über die ÖVP
Unterdessen wächst innerhalb der grünen Partei der Unmut über den türkisen Koalitionspartner im Bund. Während sich die kritischen Stimmen am Mittwochabend - zumindest öffentlich - noch in Grenzen hielten, meldeten sich im Laufe des Donnerstags immer mehr grüne Politiker zu Wort.
„Heuchelei“ des Innenministers
So sprach Klubobfrau Sigrid Maurer sogar von einer „Heuchelei“ des Innenministers Karl Nehammer (ÖVP). „Ich frage mich auch, warum man sich für die Prüfung (der Abschiebungen, Anm.) nicht mehr Zeit genommen hat“, schrieb Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in einem schriftlichen Statement.
Innenminister „persönlich betroffen“
Nehammer selbst zeigte sich von der Abschiebung der Kinder im Ö1-Mittagsjournal zwar „persönlich betroffen“, die Polizei habe aber dennoch die Aufgabe, höchstgerichtliche Entscheidungen umzusetzen. Das sieht Kogler wiederum ganz anders. Es gebe nämlich „keine zwingende rechtliche Verpflichtung zur Abschiebung von Schulkindern“.
Die Mädchen seien in Österreich aufgewachsen und gut integriert. Wenn Nehammer nun behaupte, er könne angesichts der Rechtslage nicht anders handeln, „dann muss diese Rechtslage überprüft werden“.
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