Ein besonders auffälliger Fall von Tierquälerei ist uns diese Woche gemeldet worden: Eine Hundehalterin hat das ursprünglich weiße Fell ihres Schützlings pink eingefärbt. Die „Verschönerungsmaßnahme“ hatte sie detailliert in einer Bilderstrecke auf ihrem Facebook-Profil dokumentiert. Die Tierschutzombudsstelle (TOW) wurde eingeschaltet!
„Die Frau sollte sich lieber eine Modepuppe anschaffen. Ein lebendes Tier für so eine sinnlose Aktion zu missbrauchen, ist ethisch und glücklicherweise auch vom gesetzlichen Standpunkt her inakzeptabel“, so Eva Persy, Leiterin der TOW. Die Identität der Dame konnte ausgeforscht werden. Es drohen Strafen bis zu 15.000 Euro.
Tierfreunde entsetzt über Facebook-Posting
Ein kleiner Hund, dessen Frauli ihn – breit grinsend – mit Haarfärbemittel bepinselt und nach vollendeter Tat für ein Selfie ein Bussi aufs pinke Kopferl des „Barbie-Hundes“ drückt – die Bilder lösen bei Tierfreunden Entsetzen aus. „Mit solch einer Prozedur setzt man das Tier nicht nur unter enormen Stress, sondern man gefährdet auch seine Gesundheit“, warnt Eva Persy.
Die in handelsüblichen Färbemitteln enthaltenen Chemikalien können zu Hautirritationen bis hin zu schweren Verätzungen führen - Langzeitschäden nicht ausgeschlossen. Auch Naturfarben sind bei Hunden nicht unbedingt frei von Nebenwirkungen. Wegen des eigenartigen Geruchs und Aussehens kann das gefärbte Tier zudem Probleme in der Kommunikation mit Artgenossen bekommen.
Das Verfärben von Haut, Federkleid oder Fell aus kommerziellen oder ästhetischen Gründen ist seit der letzten Novellierung des Tierschutzgesetzes 2017 verboten. Dass dieser zunächst vielleicht skurril anmutende Passus seine Berechtigung hat, zeigt nicht nur der aktuelle Fall. Bereits im Frühjahr 2019 hatte eine Frau für Aufsehen gesorgt, weil sie an verschiedenen Wiener Sehenswürdigkeiten Touristen gefärbte Tauben für Selfies anbot. Die Tiere wurden der Frau damals abgenommen.
Wer gegen das Färbeverbot verstößt, muss mit Strafen bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000 Euro rechnen.
„Unfassbare Ignoranz bei manchen Haltern“
„Der Fall des ,Barbie-Hundes‘ zeigt einmal mehr, wie viel Unwissen oder gar Ignoranz bei manchen TierhalterInnen herrscht. Umso wichtiger ist es, die Menschen vor der Anschaffung eines Tieres über dessen Bedürfnisse und auch die rechtlichen Vorgaben zu informieren“, betont Persy. Der Wiener Sachkundenachweis, der seit Juli 2019 verpflichtend für Neu-Hundehalter ist, sollte daher auch auf andere Tierarten ausgeweitet werden. Ein Nachweis für exotische Tiere ist im Gespräch.
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