„Grundrechte-Angriff“

Nach Untersagung: Neue Corona-Demo angemeldet

Wien
29.01.2021 16:45

15 der insgesamt 17 für das Wochenende angekündigten Corona-Demos finden laut Polizei nicht statt. Begründet wird es mit der Gefährdung des öffentlichen Wohls, als rechtliche Basis für die Untersagung gilt nach Angaben der Exekutive das Versammlungsgesetz. Die FPÖ reagierte auf die Untersagung erbost, kurzerhand wurde eine neue Kundgebung am Sonntag angemeldet.

Auch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl wollte am Sonntag bei einer der Demos eine Rede halten. Die Untersagung wertete er, ebenso wie weitere Parteimitglieder, als „Generalangriff auf das Grundrecht der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit“ und bezeichnete die Begründungen dafür als „fadenscheinigste Vorwände“. Kurzerhand wurde seitens Kickl für den Sonntag eine neuerliche Demo am Wiener Heldenplatz angemeldet unter dem Titel „Demokratie, Freiheit und Grundrechte“. Den Veranstaltern der untersagten Demonstrationen sicherte die FPÖ in einer Aussendung ihre „volle Rückendeckung“ zu. 

Auflösung, sollten untersagte Demos stattfinden
Ob die nun angemeldete Demonstration stattfinden wird, war noch offen. „Wie alle anderen wird auch diese rechtlich beurteilt und eine Prognoseentscheidung getroffen“, sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak am Freitagnachmittag. Und auch wenn die meisten Demonstrationen untersagt wurden, rechnet die Wiener Polizei dennoch mit „mehreren Tausend Teilnehmern“ am Wochenende. Sollten die untersagten Versammlungen stattfinden, werden diese aufgelöst. 

In Vergangenheit massive Verstöße bei Demos
Weil es bei vergangenen Versammlungen zu massiven Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen gekommen ist, wurden die Versammlungen untersagt. So wurde weder der Mindestabstand eingehalten, noch die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Demonstrationen. „Teilweise ist das sogar bewusst ignoriert worden“, sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak. „Auch an diesem Wochenende war zu erwarten, dass es wieder zu massiven Verstößen kommen wird“, sagt er.

Interessensabwägung durchgeführt
„Das Interesse der an öffentlicher Volksgesundheit wiegt schwerer als das Interesse einzelner Veranstalter“, so der Polizeisprecher. Weiters wurde in einer Aussendung betont, dass die Exekutive als Versammlungsbehörde eine Interessensabwägung durchgeführt habe. Gegenübergestellt wurde das Interesse der Bürger an der Versammlungsfreiheit und jener an der Hintanhaltung großer Gefahren für die Volksgesundheit, durch die die Menschen bisher auch große Einschränkungen elementarer Grund- und Freiheitsrechte, wie etwa jener auf Erwerbsfreiheit oder Achtung des Privat- und Familienlebens, hinnehmen mussten.

Sie fiel „in Anbetracht der vorliegenden und evidenten epidemiologischen Gefahren zugunsten des Gesundheitsschutzes aus“, betonte die Landespolizeidirektion in einer Aussendung. Als rechtliche Basis dient dafür das Versammlungsgesetz. Es sieht vor, dass Versammlungen, deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährden sowie jene, deren Zweck den Strafgesetzten zuwiderlaufen, von der Behörde zu untersagen sind.

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