8010 Neuinfektionen
Prag kontrolliert Einreiseverbot stichprobenartig
In Tschechien gilt seit Samstag wegen der Corona-Pandemie ein fast völliger Einreisestopp für Ausländer. Dieser werde aber nur stichprobenartig kontrolliert, bestätigte das Polizeipräsidium in Prag. Feste Kontrollposten an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern, darunter Österreich, seien nicht geplant. Am Samstag wurden 8010 neue Coronafälle in Tschechien gemeldet, die Zahl der Todesopfer stieg auf 16.211.
„Wir werden wissen wollen, was die Gründe für die Fahrt sind“, sagte der Polizeisprecher. Nicht erlaubt seien in jedem Fall Einkaufsfahrten. Es gibt einen Ermessensspielraum der Beamten.
Einreise nur noch in Ausnahmefällen
Tschechien erlaubt Ausländern seit Samstag die Einreise ausdrücklich nur noch in notwendigen Fällen. Ausnahmen gelten unter anderem für Dienstreisen, unerlässliche Familienbesuche, die Teilnahme an Beerdigungen sowie unaufschiebbare Behördenbesuche, wie aus einem Regierungsbeschluss hervorgeht. Die Ausreise bleibt möglich. Die Regierung unter Ministerpräsident Andrej Babis hatte sich besorgt über die Gefahren durch neue Virus-Mutationen gezeigt.
In den Diskussionsforen der tschechischen Zeitungen stieß die Maßnahme angesichts der massiven Infektionszahlen in Tschechien überwiegend auf Unverständnis. „Unsere Regierung schützt die Ausländer davor, sich bei uns anzustecken“, schrieb ein Internet-Nutzer. „Die Virusmutationen werden an der Grenze nicht haltmachen“, meinte ein anderer.
Einschränkungen für Risikogebiete
Für Reisende aus Risikogebieten gelten bereits seit Längerem zahlreiche Einschränkungen. Unter anderem muss ein Einreiseformular ausgefüllt und dem zuständigen Gesundheitsamt ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Für Österreich hatte Tschechien erst am Montag die Einreisebestimmungen gelockert. Tschechische Staatsbürger können nun ohne Einschränkungen und ohne PCR-Test wieder aus Österreich einreisen.
Die Einreise aus Tschechien nach Österreich ist mit einer verpflichtenden zehntägigen Heimquarantäne verbunden, die erst nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden darf. Ausgenommen sind nur Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen. Vor der Einreise nach Österreich ist eine elektronische Registrierung erforderlich.
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