Zur Abfederung der Corona-Krise wurden für 2020 und 2021 Sofort-Hilfsmaßnahmen im Umfang von 49,6 Milliarden Euro (12,5 Prozent des BIP 2019) gesetzt. Dazu kommen 11,6 Milliarden für konjunkturbelebende Maßnahmen. Der größte Posten ist die Kurzarbeit mit 13,5 Milliarden Euro, gefolgt vom Fixkostenzuschuss mit 12 Mrd. Euro, den COFAG-Garantien und -Haftungen mit acht Milliarden Euro, den Gemeindehilfen mit knapp drei Milliarden und dem Härtefallfonds mit zwei Milliarden, wie eine Zusammenstellung des WIFO zeigt.
Beginnend mit dem 15. März 2020 - zeitgleich mit dem Beginn des ersten Lockdowns - wurde ein erstes Covid-19-Hilfspaket im Umfang von vier Mrd. gewährt. Die Maßnahmen und der dafür vorgesehene Rahmen wurden in weiterer Folge schrittweise ausgedehnt, das Gesamtvolumen beträgt inzwischen (Stand Dezember 2020) 49,6 Mrd. Euro oder 12,5 Prozent des BIP 2019.
13,5 Milliarden für Kurzarbeit
17,5 Mrd. macht das Soforthilfepaket aus, dieses beinhaltet 13,5 Mrd. (12 Mrd. für 2020, 1,5 Mrd. für 2021) für die Kurzarbeit, zwei Mrd. Euro für den Härtefallfonds für Selbstständige, freie Dienstnehmer, Mitglieder der freien Berufe und kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und weitere zwei Mrd. für sonstige krisenbedingte Mehrausgaben der Ressorts (für Gesundheit, Forschung, Familienhärtefonds usw.).
Unter dem Dach des Covid-19-Hilfsfonds versammeln sich außerdem der Fixkostenzuschuss I und II sowie der Umsatzersatz und die von der COFAG verwalteten Garantien und Haftungen für Unternehmenskredite. Für die Herabsetzung und Stundung von Steuern und Abgaben der Unternehmen wurde ein Rahmen von zehn Mrd. definiert.
Hilfsmaßnahmen sehr unterschiedlich ausgeschöpft
Die einzelnen Covid-19-Hilfsmaßnahmen wurden bisher (Stand Mitte Dezember 2020) sehr unterschiedlich ausgeschöpft. Am höchsten ist die Inanspruchnahme bei Steuererleichterungen sowie bei Garantien und Haftungen mit Ausschöpfungsgraden von 64 bzw. 60 Prozent. Für die Corona-Kurzarbeit wurden bei einem Rahmen von 12 Mrd. (2020) bzw. 13,5 Mrd. (einschließlich 2021) bisher Zahlungen von gut 5,3 Mrd. Euro geleistet. Der bisherige Ausschöpfungsgrad beträgt also knapp 40 Prozent.
Der ab Mitte November 2020 ausgeschüttete Umsatzersatz erreichte dagegen bereits Mitte Dezember 2020 ein Auszahlungsvolumen von immerhin 1,473 Mrd. Euro.
Weitere Maßnahmen zur Konjunkturstabilisierung
Mitte Juni 2020 wurden neben der Aufstockung einiger Covid-Hilfen des Bundes auch konjunkturstabilisierende Maßnahmen verabschiedet. Deren Kosten für die Jahre 2020 und 2021 werden vom Finanzministerium insgesamt mit 11,6 Mrd. (oder 2,9 Prozent des BIP) beziffert. Den Großteil machen Steuererleichterungen aus, einen kleineren Teil investive Ausgaben des Bundes, vor allem für verschiedene Klimaschutz-Investitionen.
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