„Strafen notwendig“

Wer gegen Maskenpflicht verstößt, zahlt 90 Euro!

Politik
02.02.2021 09:47

Ab Montag gelten verschärfte Regeln bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen, Geldstrafen werden deutlich erhöht: Ein Organmandat bei Verstoß gegen die Mund-Nasenschutz-Tragepflicht kostet statt 25 in Zukunft 90 Euro. Ein Verstoß gegen die Abstandsregeln kostet ebenfalls 90 statt bisher 50 Euro.

„Gerade die letzten Tage haben gezeigt, dass Strafen für Verstöße gegen Covid-Maßnahmen notwendig und wichtig sind“, so Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Auch in den Schulen gibt es bald strengere Maskenregeln: Unterstufenschüler müssen auch im Unterricht am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei Oberstufenschülern ist statt eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2-Maske veprflichtend.

Nehammer kündigte am Dienstag zudem verstärkte Kontrollen durch Polizei und Gesundheitsbehörden in den Skigebieten an, um „dem Treiben ein Ende zu bereiten“, sagte er unter anderem mit Verweis auf illegale gebuchte Urlaubsquartiere. „Es kann nicht sein, dass einige wenige schwarze Schafe die Regeln umgehen und dadurch Profit schlagen“, so der Innenminister.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)

„Skiliftbetreiber verantwortlich“
Die Skiliftbetreiber seien dafür verantwortlich, dass Vorgaben wie Maske und Abstand eingehalten werden. Die Polizei könne dabei unterstützen, etwa auch indem man darauf achte, „dass nicht alle gleichzeitig am Parkplatz eintreffen und der Stau schon in der Talstation beginnt“.

Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird empfindlich teurer. (Bild: stock.adobe.com)
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird empfindlich teurer.

Schon in den letzten Wochen wurde der Kontrolldruck bereits massiv erhöht, das werde jetzt fortgesetzt. Die Schwerpunktkontrollen wirken laut Innenministerium, so wurden beispielsweise in St. Anton am Arlberg am Wochenende knapp 100 Anzeigen erstattet.

Einreiseverordnung wird verschärft
Auch die Einreiseverordnung wird weiter verschärft. Erstmals wird es auch für Pendler eine Verpflichtung zum Testen und zum Registrieren geben: Einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der „Pre Travel Clearance“ vorgeschrieben. Auch für alle anderen Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, wird in Zukunft ein negativer Test verpflichtet sein.

Details, etwa wie die Kontrollen vollzogen werden, arbeite das Gesundheitsministerium derzeit in einer Verordnung aus, sagte Nehammer. Er zog bei der Pressekonfernez am Dienstag auch eine Zwischenbilanz der Polizeiarbeit: Seit Verschärfung der Maßnahmen am 19. Dezember 2020 seien fast drei Millionen polizeiliche Grenzkontrollen durchgeführt und mehr als 200.000 Personen in Heimquarantäne geschickt worden.

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