Der Prozess gegen drei Insassen der Justizanstalt Graz-Karlau, die im Vorjahr durch ein Loch in der Zellenwand entkommen konnten, aber kurz nach der Außenmauer noch geschnappt wurden, wird doch nicht am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht stattfinden. Der Akt wurde laut Gerichtssprecherin Barbara Schwarz nach Innsbruck abgegeben, weil sich einer der Angeklagten dort wegen eines anderen Delikts verantworten muss, hieß es am Dienstag.
Der Russe, der Rumäne und der Tschetschene hatten im Oktober ein Loch in die Zellenwand gebohrt. Es war zwar nur 30 mal 30 Zentimeter im Durchmesser, dafür immerhin 70 Zentimeter tief, was emsiges Bohren und Schaben bedeutet haben muss. Zusätzlich lockerten sie offenbar die Gitter und verklebten die Notrufanlage im Haftraum.
Dann sollen sie mehrere Leintücher, Kopfpolsterüberzüge und Handtücher aneinander geknotet haben und über diesen behelfsmäßigen Strick ins Freie gelangt sein. Es gelang ihnen auch, die Außenmauer samt Stacheldraht zu überwinden, wobei der genaue Ablauf nicht ganz geklärt werden konnte. Dabei schlug allerdings der Alarm an, und der illegale „Freigang“ der Häftlinge war nach kurzer Zeit wieder beendet. Die Anklage lautet auf schwere Sachbeschädigung. Angeführt wird ein Schaden von rund 4100 Euro, der durch das Loch in der Mauer, die beschädigten Gitter und die zweckentfremdeten Lein- sowie Handtücher entstanden ist.
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