Wer kontrolliert?

Fragen und Antworten zu den Corona-Eintrittstests

Österreich
03.02.2021 06:00

Den Quarantäne-Mähnen geht es an den Kragen: Auch alle körpernahen Dienstleister dürfen ab kommendem Montag wieder aufsperren. Wer zum Friseur, Fußpfleger, Tätowierer oder Ähnlichem geht, muss bis auf Weiteres aber einen negativen Covid-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die „Krone“ beantwortet die wichtigsten Fragen zu den sogenannten Eintrittstests. 

Die heimischen Friseure freuen sich zum Beispiel schon, nach sechs Wochen Corona-bedingter Schließung ab 8. Februar wieder aufsperren zu dürfen. Für die Branche mit 9000 Unternehmen und über 17.000 Beschäftigten sei das „ein großes Aufatmen“, sagte Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder am Montag: „Dafür nehmen wir auch stärkere Auflagen in Kauf.“ Die künftig verpflichtenden Eintrittstests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, bezeichnete Eder als „sinnvoll“.

Fragen & Antworten zu den Eintrittstests

  • Ich werde in der Arbeit getestet. Gilt der Test beim Friseur?
    Grundsätzlich gilt jeder Antigen- oder PCR-Test, den medizinisches Fachpersonal abnimmt - Selbsttests gelten nicht. Bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur darf der Test maximal 48 Stunden alt sein.
  • Wer kontrolliert, ob Kunden gültige Tests haben?
    Der Betrieb selbst: Er darf seine Dienstleistungen nur Kunden anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Zusätzlich gibt es stichprobenartige Kontrollen von Gesundheitsbehörden und Polizei.
  • Müssen sich auch Mitarbeiter testen lassen?
    Auch Personal und Mitarbeiter körpernaher Dienstleister wie Friseure müssen sich testen lassen. Ihre Testergebnisse können aber etwas älter sein als jene der Kunden - aber maximal eine Woche alt.
(Bild: APA/Herbert Neubauer)
  • Ich war an Corona erkrankt. Gilt die Testpflicht dennoch?
    Nein. Wer in den vergangenen sechs Monaten eine Infektion durchgemacht hat, braucht keinen Test, muss aber eine ärztliche Betätigung vorweisen können. FFP2-Maske braucht man aber!
  • Ich bin geimpft. Gilt die Testpflicht auch für mich?
    Ja. Eine Impfung schützt zunächst einmal den Geimpften. Ob die Impfung aber auch die Übertragbarkeit völlig eindämmt, dazu gibt es noch keine ausreichenden Studienergebnisse.
  • Muss ich trotz negativen Tests eine FFP2-Maske tragen?
    Ja. Ein Test ist nur eine Momentaufnahme. Und es geht darum, eine Ansteckung zu vermeiden - eine solche wäre ja nach beiden Seiten hin möglich: von mir zu anderen und von anderen zu mir.
  • Wo gibt es kostenlose Möglichkeiten, sich testen zu lassen?
    Derzeit ist das in den Testzentren und -straßen möglich - alle Standorte siehe oesterreich.gv.at 
    Ziel ist, dass es eine solche Einrichtung in jeder Gemeinde geben soll.
(Bild: WLV Nördliches Burgenland)
  • Ab wann brauchen Kinder einen eigenen Test?
    Kinder ab zehn Jahren benötigen ein eigenes Testergebnis. Ist der Nachwuchs jünger, gilt das jeweilige Testergebnis der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten.
  • Welche Tests werden für den Besuch beim Friseur anerkannt?
    Ob Gurgeltest, Nasen- oder Rachenabstrich ist egal: Anerkannt werden Tests, die ein medizinischer Fachmann abnimmt und bestätigt. Selbsttests gelten nicht!

Schicken Sie uns Ihre Fragen an: corona@kronenzeitung.at

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