Den Quarantäne-Mähnen geht es an den Kragen: Auch alle körpernahen Dienstleister dürfen ab kommendem Montag wieder aufsperren. Wer zum Friseur, Fußpfleger, Tätowierer oder Ähnlichem geht, muss bis auf Weiteres aber einen negativen Covid-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die „Krone“ beantwortet die wichtigsten Fragen zu den sogenannten Eintrittstests.
Die heimischen Friseure freuen sich zum Beispiel schon, nach sechs Wochen Corona-bedingter Schließung ab 8. Februar wieder aufsperren zu dürfen. Für die Branche mit 9000 Unternehmen und über 17.000 Beschäftigten sei das „ein großes Aufatmen“, sagte Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder am Montag: „Dafür nehmen wir auch stärkere Auflagen in Kauf.“ Die künftig verpflichtenden Eintrittstests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, bezeichnete Eder als „sinnvoll“.
Fragen & Antworten zu den Eintrittstests
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Kronen Zeitung
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