Gegen Pflicht
EU-Behörde: FFP2-Maske hat „geringen Mehrwert“
Seit 25. Jänner ist der normale Mund-Nasen-Schutz in Öffis, Geschäften und auch sonst weitgehend durch FFP2-Masken ersetzt worden. Diese haben eine höhere Filterfunktion und bieten dadurch einen größeren Schutz vor Aerosolen. Doch nun sorgt die EU-Gesundheitsbehörde ECDC mit seiner Einschätzung für großes Aufsehen. Sie ist gegen eine Pflicht wie in Österreich und meint, FFP2-Masken haben einen „sehr geringen“ Mehrwert für die Gesellschaft. Eine Studie, die diese Bewertung belegt, soll demnächst veröffentlicht werden.
„Auch rechtfertigen die potenziellen Kosten und Nachteile keine Empfehlung für ihre Verwendung in der Öffentlichkeit anstelle von anderen Arten von Masken“, bestätigte ein Behördensprecher der APA am Mittwoch einen Bericht der „Presse“. Das Auftreten neuer SARS-CoV-2-Varianten erfordere zudem keine anderen Arten von Masken, als jene die bereits in Verwendung seien, hieß es weiter.
Risiken beim Tragen einer FFP2-Maske
Tatsächlich warnen Lungenärzte vor allem bei Risikopatienten bzw. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen vor den FFP2-Masken, die wegen der Dichtheit einen höheren Luftwiderstand haben und bei solchen Menschen zu einer raschen Ermüdung führen können. Zudem bilden unsachgemäß aufbewahrte Masken einen idealen Boden für Pilze und Bakterien aus der Luft. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Masken bei mehrmaligem Verwenden nicht ausreichend getrocknet werde.
Entsprechende Studie folgt demnächst
Die ECDC unterstützte derzeit das Tragen von FFP2-Masken nicht, bekräftigte auch EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am Mittwoch. Es sei tatsächlich so, dass „die Beweise für einen stärkeren Nutzen nicht so sehr gegeben sind, dass das unbedingte Tragen einer FFP2-Maske nahegelegt“ werden sollte. Es könnten auch nicht-medizinische Masken verwendet werden. Wichtig, betonte Kyriakides weiter, sei es aber, dass eine Maske korrekt getragen werden. Eine entsprechende Studie soll demnächst veröffentlicht werden, hieß es.
Seit 25. Jänner ist das Tragen einer FFP2-Maske in Österreich in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel verpflichtend, ab 8. Februar auch überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben war - an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, an Arbeitsorten und bei derzeit erlaubten Veranstaltungen wie Begräbnissen.
FPÖ sieht sich bestätigt
Durch die jüngste Feststellung der ECDC sieht sich die FPÖ in ihrer Kritik an der Maskenpflicht bestätigt. „Diese Empfehlung lässt auf Besserung hoffen. Wenn man sich die EU-Hörigkeit der ÖVP, aber auch ihres grünen Koalitionspartners in der Vergangenheit anschaut, müssten Kurz und Anschober schon im nächsten Hauptausschuss die FFP2-Maskenpflicht abschaffen“, erklärte EU-Sprecherin Petra Steger.
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