„Was arbeiten Sie?“, wollte Richter Georg Putz am Innsbrucker Landesgericht vom Angeklagten wissen. „Ich kann viel arbeiten“, bekam er als Antwort. Doch Job hat er seit Ewigkeiten keinen. „Ich bekomme seit kurzem Sozialhilfe. Zweieinhalb Jahre habe ich zuletzt aber gar nichts bekommen“, sagte der 41-Jährige.
Und so lieh sich der im Unterland lebende Mann immer wieder Geld von gutgläubigen Menschen aus, die hofften, das Verliehene irgendwann einmal wieder zu bekommen. Um Mitleid zu erzeugen, täuschte der Angeklagte sogar öfters eine Autopanne vor, obwohl er gar kein Fahrzeug besitzt.
Von blauäugiger Frau über 6500 Euro erhalten
Während er bei einigen lediglich geringe Schulden zwischen 25 und 45 Euro anhäufte, wartet eine Frau bislang vergeblich auf die Rückzahlung von mehr als 6500 Euro. „Ich möchte das Geld ja zurückgeben, aber beim großen Betrag wird es schwierig“, meinte der einschlägig vorbestrafte Mann.
Das Geld, das der Libanese in die Hände bekam, nutzte er aber nicht dafür, um seine Familie über die Runden zu bringen, sondern verprasste den Großteil davon in Wettbüros. „Ja, Herr Rat, meine Spielsucht ist ein großes Problem“, gestand der 41-Jährige, der um eine Therapie flehte. „Warum haben Sie sich darum nicht schon nach der letzten Verurteilung gekümmert?“, wollte der Staatsanwalt wissen. Eine Antwort blieb der Angeklagte schuldig
Urteil noch nicht rechtskräftig
Richter Putz war davon überzeugt, dass der 41-Jährige seine Rückzahlungswilligkeit nur vortäuschte und nie wirklich beabsichtigte, das geliehene Geld zurückzugeben. Der Mann – der auf eine Bewährungsstrafe hoffte – wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 14 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Zehn weitere Monate aus früheren Verurteilungen wurden widerrufen. Insgesamt muss der Libanese nun also zwei Jahre hinter Gitter. Nicht rechtskräftig.
Samuel Thurner, Kronen Zeitung
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