Ihre Wut war legitim

Gericht: Maurer durfte Bierwirt „A****loch“ nennen

Österreich
04.02.2021 07:14

Nach einer Unterlassungsklage jenes Bierwirts in Wien, der der Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer obszöne Nachrichten geschrieben haben soll, hat das Bezirksgericht nun entschieden: Es war das gute Recht der Politikerin, den Besitzer des Craftbeer-Shops als „Arschloch“ zu beschimpfen. Die Behörde in der Donaustadt kam in der ersten Instanz außerdem zum Schluss, dass die vorangegangenen obszönen Nachrichten wohl vom Kläger stammen. Ihre Wut war daher „legitim“.

Die Unterlassungsklage des Craftbeershop-Betreibers war darauf gerichtet, Maurer zu verbieten, diesen als „Arschloch“ zu bezeichnen. In Anbetracht der „verbalen Vergewaltigung“ der Beklagten durch den Kläger sei die Bezeichnung kein unzulässiger Wertungsexzess, heißt es in der Begründung des Gerichts. Nach Erhalt der Nachrichten des Klägers sei die Beklagte wohl zu Recht wütend, entrüstet und entsetzt gewesen. Ihre Äußerung sei daher im Sinn der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Entrüstung Maurers war „legitim“
Wörtlich heißt es im Urteil: „Angesichts der Perversität der Äußerungen des Klägers ist die auch zwei Tage danach noch bestehende Entrüstung der Beklagten legitim und die unglücklich gewählte Bezeichnung des Klägers als ,Arschloch‘ gerechtfertigt.“ Unter Berücksichtigung seiner eigenen Äußerungen des Klägers erscheine die weitere Klagsführung als „rechtsmissbräuchlich“.

Die Beschimpfung sei zudem in einem privaten Messenger-Chat erfolgt, der nicht geeignet sei, den Kläger in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Im genauen Wortlaut hatte Maurer geschrieben, dass sie körperliche Drohungen „nicht einmal dem Arschloch“ wünsche. Das Gericht berücksichtigte auch, dass seit dem Vorfall per E-Mail fast drei Jahre vergangen sind, ohne dass es ähnliche Vorkommnisse gegeben habe. 

Jener „Bierwirt“, der gegen die Klubobfrau der Grünen Sigi Maurer prozessiert hatte, gilt nun als Hauptverdächtiger. (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Jener „Bierwirt“, der gegen die Klubobfrau der Grünen Sigi Maurer prozessiert hatte, gilt nun als Hauptverdächtiger.

Maurer hofft nun auf Freispruch
„Das Bezirksgericht kommt nun auch zu dem Schluss, dass der Bierwirt für die obszönen Nachrichten verantwortlich ist“, kommentierte Maurer die Entscheidung. Der Bierwirt hatte behauptet, diese nicht selbst an die Politikerin geschickt zu haben und klagte Maurer wegen übler Nachrede, da sie den Chat-Verlauf öffentlich gemacht hatte. Sein Laptop sei frei zugänglich, ein ominöser Willi habe ihm gestanden, die Texte an Maurer geschrieben zu haben, erklärte der Gastronom. 

Die Hass-Botschaft an die ehemalige Grün-Abgeordnete (Bild: twitter.com, Martin Jöchl, krone.at-Grafik)
Die Hass-Botschaft an die ehemalige Grün-Abgeordnete

Die Grünen-Klubchefin wünscht sich jetzt, dass auch das Bierwirt-Verfahren selbst „endlich ein Ende findet und ich freigesprochen werde“. Die Politikerin war zu mehreren Tausend Euro Geldstrafe verurteilt worden. 

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