Parte schon gedruckt

Spital in Tulln erklärt falsche Patientin für tot

Niederösterreich
04.02.2021 18:27

Im Universitätsklinikum Tulln ist eine 83 Jahre alte Frau fälschlicherweise für tot erklärt worden. Grund war eine Patientenverwechslung, wie das Krankenhaus am Donnerstagnachmittag in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilte. Die Familie der vermeintlich Verstorbenen war am Sonntag informiert worden, die Parte wurde bereits gedruckt.

Der Grund für die Verwechslung wurde seitens des Uniklinikums wie folgt skizziert: Am vergangenen Samstag seien annähernd zeitgleich zwei Patientinnen in schlechtem Allgemeinzustand von der Rettung ins Spital gebracht worden - eine davon aus einem Pflegeheim. „Beide waren nicht orientiert und konnten keinerlei Angaben zur eigenen Person machen“, wurde im Namen der Klinikleitung betont.

Falsche Frau ins Pflegeheim geschickt
Am Sonntag sei eine der Frauen gestorben. „Durch den falschen Namen wurden die falschen Angehörigen verständigt und somit das Bestattungsunternehmen durch die Angehörigen.“ Aufgefallen sei die Verwechslung schließlich am Mittwoch, „als die andere Patientin zurück in das Pflegezentrum geschickt werden sollte, jedoch vom Pflegepersonal vor Ort nicht erkannt wurde“. Nach eingehender Recherche wurden dann am Abend die Angehörigen beider Frauen kontaktiert.

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Wir nehmen diese Situation sehr ernst und auch zum Anlass, unsere Abläufe intern noch genauer zu überprüfen, um zukünftig Verwechslungen wie diese ausschließen zu können.

Uniklinikum Tulln

Das Uniklinikum Tulln hob hervor, das Geschehene zutiefst zu bedauern. „Wir nehmen diese Situation sehr ernst und auch zum Anlass, unsere Abläufe intern noch genauer zu überprüfen, um zukünftig Verwechslungen wie diese ausschließen zu können.“

Den Hinterbliebenen wurde psychologische Unterstützung angeboten, weiters übernehme die Klinik „die durch die Verwechslung entstandenen Kosten“. Festgehalten wurde außerdem, dass beide Patientinnen sowohl medizinisch als auch pflegerisch lege artis behandelt worden waren und durch die Verwechslung keinen Schaden erlitten.

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