Müssen Alleinlebende, die an Covid-19 erkranken und in Quaratäne sind, zuhause im Müll wohnen? Offensichtlich. Den laut der Anklage der Staatsanwaltschaft darf man während der behördlichen verfügten Quartäne auch keinen Müll rausbringen. Das hat nämlich ein Salzburger am 8. November gemacht – davor war er bereits fünf Tage lang nach einem positiven Test zuhause. Sein Pech: Bewohner des Hauses in der Salzburger Bayerhammerstraße haben ihn gesehen, als sie die Post holten – diese Personen dürfte er damit nach §178 StGB durch übertragbare Krankheiten gefährdet haben. Der Strafprozess dazu findet am Dienstag im Landesgericht Salzburg statt.
Anklagebehörde fordert Haft- statt Geldstrafe
In einem anderen Fall, der am Mittwoch im Salzburger Justizgebäude Thema war, hat die Staatsanwaltschaft nun Strafberufung angemeldet, bestätigt Leiterin Barbara Fischer: Aus generalpräventiven Gründen fordere die Anklagebehörde eine Haftstrafe statt einer Geldstrafe. Diese hatte eine Richterin über drei junge Deutsche (20, 21, 22) verhängt. Einer der drei wurde Anfang September positiv auf Covid-19 getestet. Seine zwei Freunde brachten ihm Lebensmittel, dabei kam es auch zu einem zehn-minütigen Gespräch in der Küche. Die „Krone“ berichtete diese Woche über den Prozess.
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