Salzburger angeklagt:

In der Quarantäne den Müll rausgebracht

Salzburg
06.02.2021 14:00
Die Salzburger Staatsanwaltschaft zeigt eine besondere Härte bei Corona- und Quarantäne-Sünder: So muss sich ein Salzburger am Dienstag gegenüber dem Richter verantworten, weil er in der Quarantäne vor die Tür ging, um Müll wegzuschmeißen. In einem anderen Fall will die Anklagebehörde Haft- statt Geldstrafe.

Müssen Alleinlebende, die an Covid-19 erkranken und in Quaratäne sind, zuhause im Müll wohnen? Offensichtlich. Den laut der Anklage der Staatsanwaltschaft darf man während der behördlichen verfügten Quartäne auch keinen Müll rausbringen. Das hat nämlich ein Salzburger am 8. November gemacht – davor war er bereits fünf Tage lang nach einem positiven Test zuhause. Sein Pech: Bewohner des Hauses in der Salzburger Bayerhammerstraße haben ihn gesehen, als sie die Post holten – diese Personen dürfte er damit nach §178 StGB durch übertragbare Krankheiten gefährdet haben. Der Strafprozess dazu findet am Dienstag im Landesgericht Salzburg statt.

Anklagebehörde fordert Haft- statt Geldstrafe

In einem anderen Fall, der am Mittwoch im Salzburger Justizgebäude Thema war, hat die Staatsanwaltschaft nun Strafberufung angemeldet, bestätigt Leiterin Barbara Fischer: Aus generalpräventiven Gründen fordere die Anklagebehörde eine Haftstrafe statt einer Geldstrafe. Diese hatte eine Richterin über drei junge Deutsche (20, 21, 22) verhängt. Einer der drei wurde Anfang September positiv auf Covid-19 getestet. Seine zwei Freunde brachten ihm Lebensmittel, dabei kam es auch zu einem zehn-minütigen Gespräch in der Küche. Die „Krone“ berichtete diese Woche über den Prozess.

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