Ein gemütliches Ski-Wochenende zu zweit im Salzburger Zell am See oder auch Kaprun? Das ist weiterhin möglich, wie „Krone“- Recherchen zeigen - trotz Beherbergungsverbot, Polit-Ankündigungen und Razzien in Tirol. „Es ist schwierig bis unmöglich, ohne Hinweise dagegen vorzugehen“, erklärt Polizeisprecher Hans Wolfgruber.
„Hallo, danke für deine Anfrage. Ich habe deine Anfrage soeben bestätigt“, schreibt die Vermieterin (Name der Redaktion bekannt). Die nette Dame aus Deutschland lässt sich nicht lange bitten: Gerne vermietet sie am kommenden Wochenende ihr Appartement in Zell am See, das sie auf der Plattform Airbnb anbietet – ohne weitere Fragen.
Erlaubt ist das nicht: Bis mindestens Ende Februar müssen sämtliche Beherbergungsbetriebe in Österreich geschlossen bleiben. Ausnahmen gibt es momentan nur für Geschäftsreisende und auch Facharbeiter.
Und dennoch lässt sich dieser Tage längst nicht nur bei der eingangs erwähnten Vermieterin ein Appartement buchen, wie „Krone“-Recherchen zeigen. Für zwei Personen haben zwischen 11. und 14. Februar vor allem private Vermieter aus dem Ausland gern ein Plätzchen frei: Zusagen gibt es beispielsweise für eine Wohnung mit „atemberaubender Sicht“ auf den Zeller See oder auch ein „geräumiges“ Chalet in Kaprun „mit Schmitten-Blick“.
Gastgeber lockt mit großem Urlaubsangebot
Daneben verweisen auch holländische Anbieter auf ihre Webseiten mit großen Appartement-Angeboten. Heimische Anbieter naschen beim illegalen Skispaß offenbar nicht mit: Der Großteil der Gastgeber wies die Zimmer-Anfrage ab und verwies auf das geltende Beherbergungsverbot, manche antworteten gar nicht.
Die Polizei kontrolliert die Beherbergungsbetriebe derzeit verstärkt. Allerdings: Gegen Beherbergungen via Airbnb habe man kaum eine Handhabe. „Es ist schwierig bis unmöglich, ohne Hinweise dagegen vorzugehen“, sagt Polizeisprecher Hans Wolfgruber. Bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See wurden in der heurigen Saison 25 Anzeigen wegen illegaler Vermietung erstattet.
Der Pinzgau ist in Salzburg kein Einzelfall: Wie berichtet, sind illegale Skiurlaube auch in anderen Bezirken durchaus möglich. Dabei drohen empfindliche Strafen: Den Vermietern droht bei einer unerlaubten Beherbergung ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, illegale Gäste blechen für ihren Skiurlaub im Salzburger Land bis zu 1450 Euro.
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