Nach langen Wochen strengen Lockdowns gibt es nun vorsichtige Öffnungsschritte mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Die „Krone“ gibt einen Überblick.
Mit Montag dürfen alle Geschäfte öffnen, maximal von 6 bis 19 Uhr. Pro Kunde muss eine Fläche von 20 Quadratmeter verfügbar sein (bisher: ein Kunde pro zehn Quadratmeter). Es gilt FFP2-Maskenpflicht, Verweilen ist verboten. Für körpernahe Dienstleistungen ist ein Test (max. 48 Stunden alt) bzw. Antikörpernachweis (max. sechs Monate) nötig, Genesene brauchen keinen Test. Es gilt FFP2-Pflicht mit Ausnahmen.
Gottesdienste sind mit zwei Meter Abstand und FFP2-Maske möglich, Taufen im kleinen Kreis, Begräbnisse (max. 50 Teilnehmer) sind erlaubt - nicht aber Trauungen und Chorgesang.
Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern an öffentlichen Orten, draußen wie drinnen. Ausnahme: gemeinsamer Haushalt, getrennt lebende Partner, einzelne wichtige Bezugspersonen.
Ausgangsbeschränkung bleibt, private Treffen möglich
Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 6 Uhr - Ausnahmen z.B. Gefahren-Abwehr, Betreuung/Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen, Individualsport. Zwischen 6 und 20 Uhr möglich, maximal vier Erwachsene von zwei Haushalten mit ihren maximal sechs aufsichtspflichtigen Kindern.
Nach Semesterferien gibt es einen Regelbetrieb für Volksschulen, Sekundarstufe I und II wird im Zwei-Tage-Schichtbetrieb durchgeführt. Es gilt Maskenpflicht (FFP2 ab 14 Jahren, MNS ab 6 Jahren), zudem werden regelmäßig Tests durchgeführt.
Sport im Freien erlaubt, Museen und Bibliotheken öffnen
Individualsport im Freien ohne Körperkontakt ist erlaubt, allerdings mit Zwei-Meter-Abstand und mindestens zehn Quadratmeter pro Platz und Sportler. Aufenthalt in Indoor-Anlagen bleibt verboten, nur deren Durchgang ist erlaubt. Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive öffnen wieder (es gilt FFP2-Pflicht, 20 Quadratmeter pro Platz und Kunde) - sowie weiters Tierparks, Zoos und botanische Gärten unter strengen Bestimmungen.
Die wichtigsten Fragen zu den Eintrittstests:
Kronen Zeitung
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