Tests, FFP2 & Abstand

So sieht unser Leben mit den Lockerungen nun aus

Österreich
08.02.2021 08:13

Nach langen Wochen strengen Lockdowns gibt es nun vorsichtige Öffnungsschritte mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Die „Krone“ gibt einen Überblick.

Mit Montag dürfen alle Geschäfte öffnen, maximal von 6 bis 19 Uhr. Pro Kunde muss eine Fläche von 20 Quadratmeter verfügbar sein (bisher: ein Kunde pro zehn Quadratmeter). Es gilt FFP2-Maskenpflicht, Verweilen ist verboten. Für körpernahe Dienstleistungen ist ein Test (max. 48 Stunden alt) bzw. Antikörpernachweis (max. sechs Monate) nötig, Genesene brauchen keinen Test. Es gilt FFP2-Pflicht mit Ausnahmen.

(Bild: ©unai - stock.adobe.com)

Gottesdienste sind mit zwei Meter Abstand und FFP2-Maske möglich, Taufen im kleinen Kreis, Begräbnisse (max. 50 Teilnehmer) sind erlaubt - nicht aber Trauungen und Chorgesang.

Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern an öffentlichen Orten, draußen wie drinnen. Ausnahme: gemeinsamer Haushalt, getrennt lebende Partner, einzelne wichtige Bezugspersonen.

Ausgangsbeschränkung bleibt, private Treffen möglich
Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 6 Uhr - Ausnahmen z.B. Gefahren-Abwehr, Betreuung/Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen, Individualsport. Zwischen 6 und 20 Uhr möglich, maximal vier Erwachsene von zwei Haushalten mit ihren maximal sechs aufsichtspflichtigen Kindern.

Nach Semesterferien gibt es einen Regelbetrieb für Volksschulen, Sekundarstufe I und II wird im Zwei-Tage-Schichtbetrieb durchgeführt. Es gilt Maskenpflicht (FFP2 ab 14 Jahren, MNS ab 6 Jahren), zudem werden regelmäßig Tests durchgeführt.

Symbolbild (Bild: Rojsek-Wiedergut Uta)
Symbolbild

Sport im Freien erlaubt, Museen und Bibliotheken öffnen
Individualsport im Freien ohne Körperkontakt ist erlaubt, allerdings mit Zwei-Meter-Abstand und mindestens zehn Quadratmeter pro Platz und Sportler. Aufenthalt in Indoor-Anlagen bleibt verboten, nur deren Durchgang ist erlaubt. Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive öffnen wieder (es gilt FFP2-Pflicht, 20 Quadratmeter pro Platz und Kunde) - sowie weiters Tierparks, Zoos und botanische Gärten unter strengen Bestimmungen.

Die wichtigsten Fragen zu den Eintrittstests:

  • Wo brauche ich überhaupt einen Eintrittstest?
    Tests sind nötig bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage, Piercingstudios, Tätowierer. Diese sind nicht erforderlich bei Gesundheitsdienstleistungen wie Physio-, Ergotherapie, Heilmassage (FFP2-Pflicht).
  • Wo kann ich mich überall gratis testen lassen?
    Gratis-Testungen gibt es z.B. in den jeweiligen Teststraßen und -Angeboten von Ländern und Gemeinden sowie in derzeit 400 Apotheken, bei manchen niedergelassenen Ärzten und auch in einigen Betrieben.
  • Welche der Tests gelten als Eintrittstests?
    PCR- oder Antigen-Tests, die bei behördlichen Testungen bzw. von medizinischen Fachkräften durchgeführt wurden (max. 48 Stunden alt). Nicht gelten Selbsttests und die „Nasenbohrer“-Tests in den Schulen.
(Bild: APA/Anja Oberkofler)
  • Wie sieht ein richtiges Testergebnis aus?
    Die Bestätigung über den negativen PCR- oder Antigen-Test muss klar einer Person zuordenbar sein, das Datum der Probenahme und die Unterschrift der verantwortlichen Person der jeweiligen Teststelle aufweisen.
  • Was brauchen Genesene statt der Eintrittstests?
    Wer in den letzten sechs Monaten genesen ist, braucht ein ärztliches Attest oder ein positives PCR-Testergebnis bzw. einen anderen Antikörper-Test (max. sechs Monate alt). Nicht gehen Antikörper-Schnell- bzw. ELISA-Tests.
  • Wie sieht die Situation bei Geimpften aus?
    Wer geimpft ist, braucht dennoch einen negativen Eintrittstest für körpernahe Dienstleistungen. Grund: Es ist noch nicht ausreichend belegt, dass eine Impfung auch vor einer Weitergabe der Infektion schützt.

Kronen Zeitung

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