Seit Montag dürfen körpernahe Dienstleister wieder unter Auflagen tätig sein - und dazu gehören neben Friseuren, Masseuren und Kosmetikern auch Sexarbeiter. Doch die einschlägigen Lokale und Laufhäuser sind aktuell noch geschlossen, sie gelten als Freizeiteinrichtungen. Der Straßenstrich wäre zwar ab 20 Uhr erlaubt, doch fällt er da in die Zeit der Ausgangsbeschränkungen. Treffen in Wohnungen sind zwar möglich - aber nur mit FFP2-Maske oder Corona-Test.
Hausbesuche sind in Zeiten von Corona auch für Sexarbeiter mit hohen Risiken verbunden. „Wenn sich ein Kunde aktuell eine Sexarbeiterin nach Hause bestellt, braucht er keinen Corona-Test, da die Dienstleistung ja in seinen privaten Räumlichkeiten stattfindet“, sagt Domina und Aktivistin Shiva Prugger gegenüber „Heute“.
Hausbesuche nur mit Corona-Test oder FFP2-Maske
Das Gesundheitsministerium sieht das allerdings etwas anders. So müsse im Falle eines „unmittelbaren Kundenkontakts“ sehr wohl entweder ein negativer Corona-Test nachgewiesen und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, oder eben eine FFP2-Maske, wenn man keinen Test gemacht hat, hieß es dazu auf Anfrage. Wie das in der Praxis dann wirklich aussieht, ist fraglich.
Allerdings sind Hausbesuche zur Ausübung der Prostitution nur in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und der Steiermark unter Auflagen erlaubt. So dürfen die Wohnungen etwa nicht von Minderjährigen bewohnt werden. In Kärnten, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg ist Sexarbeit außerhalb von Bordellen verboten.
Straßenstrich fällt in Zeit der Ausgangsbeschränkungen
Corona stellt also auch das horizontale Gewerbe vor einige Herausforderungen. Denn der Straßenstrich ist erst ab 20 Uhr erlaubt - und fällt damit in die Zeit der Ausgangsbeschränkungen. Daher verhandelt die Berufsvertretung Sexarbeit (BSÖ) aktuell mit der Wiener Stadtregierung, ob es denn nicht möglich wäre, diese Zeit während der Corona-Pandemie etwas früher anzusetzen, damit die Sexarbeiter „wenigstens einige Stunden täglich die Möglichkeit haben, legal Geld verdienen zu können“.
Denn eines ist sicher: Durch Verbote hat sich das „älteste Gewerbe der Welt“ noch nie aufhalten lassen. Allerdings bleiben die Sexarbeiter im Fall des Falles auf einer Strafe sitzen, die Freier kommen zumeist unbehelligt davon.
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