Begutachtung endet

Netzbetreiber kritisieren Telekomgesetz-Novelle

Digital
09.02.2021 16:20

Am Mittwoch endet die Begutachtung für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die EU-Vorgaben umsetzen und Österreich beim Breitband-Ausbau auf die Überholspur bringen will. Dieses Ziel wird nach Ansicht der Internetbetreiber aber verfehlt, vielmehr würde „Österreichs Weg aufs Breitband-Abstellgleis im EU-Vergleich“ damit fortgesetzt, kritisiert ISPA-Generalsekretärin Charlotte Steenbergen.

Der 220 Seiten starke Entwurf, mit dem das aus dem Jahr 2003 stammende TKG novelliert werden soll, bringe vor allem für Konsumenten einige wesentliche Neuerungen, heißt es aus dem zuständigen Ministerium. „Die Einrichtung eines öffentlichen Katastrophenwarnsystems ist von enormer Bedeutung, so können künftig behördliche Warnungen gezielt und regional an alle Mobilfunk-Nutzer in der betroffenen Region geschickt werden“, erklärte Köstinger laut Mitteilung. „Auch die Aufwertung der europäische einheitlichen Notrufnummer 112, an die Notrufe auch per SMS geschickt werden können, oder die transparentere Gestaltung von Verträgen zwischen Kunden und Anbieter zählen dazu.“

Digitalradio kommt, Netzausbau soll erleichtert werden
Erklärtes Ziel ist es auch, den Netzbetreibern mehr Investitionssicherheit beim Breitbandausbau zu geben, etwa durch die Festlegung einer Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich oder die wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern beim Netzausbau. So soll die gemeinsame Nutzung von Sendemasten erleichtert werden, um die Anzahl der Masten zu reduzieren und den Ausbau in entlegeneren Gebieten attraktiver zu machen. Weiters soll die europaweite Verpflichtung zum Digitalradio-Empfang in Autoradios umgesetzt und ein Monitoringsystem zur Identifizierung etwaiger „Hochrisiko-Zulieferer“ beim Aufbau von 5G-Netzen eingeführt werden.

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Alle Stellungnahmen und Anmerkungen werden in den nächsten Wochen sorgfältig geprüft und fließen in die Entscheidungsfindung und den weiteren Gesetzgebungsprozess ein.

Elisabeth Köstinger, Landwirtschaftsministerin (ÖVP)

„Alle Stellungnahmen und Anmerkungen werden in den nächsten Wochen sorgfältig geprüft und fließen in die Entscheidungsfindung und den weiteren Gesetzgebungsprozess ein“, so Köstinger. Die Behandlung im Parlament sei noch vor dem Sommer geplant.

Netzbetreiber orten viele Kritikpunkte
Die Kritikpunkte seitens der Internetbetreiber sind zahlreich. Der vorliegende Entwurf schaffe zusätzliche Belastungen und sei eine Investitionsbremse, warnt ISPA-Generalsekretärin Steenbergen. Weite Teile der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum würden dadurch noch auf Jahre vom schnellen Internet ausgeschlossen.

Ein Bündel Glasfaserkabel (Bild: dpa/Peter Kneffel)
Ein Bündel Glasfaserkabel

Ein Hindernis sei die Ausgestaltung der Leitungsrechte, etwa bei der Verlegung von Glasfaserleitungen unter Feldern oder Straßen. Dabei sei den Interessen einiger Grundeigentümer Vorrang gegeben worden vor dem Gesamtinteresse der Bevölkerung. „Absolut unverständlich“ seien zum Beispiel neue Regelungen wie etwa eine Haftung der Betreiber für Folgeschäden ohne jegliches Verschulden sowie umgekehrt eine de facto Haftungsbefreiung für Schäden an der Infrastruktur durch die Grundeigentümer.

ISPA kritisiert mangelnden Wettbewerb
Der Branchenverband ISPA (Internet Service Providers Austria), dem unter anderem auch die Mobilfunker Magenta und Drei (Hutchison) angehören, aber nicht A1 Telekom Austria, kritisiert auch mangelnden Wettbewerb in Österreich. Die Marktanteile von A1 würden seit Jahren auf weit über 50 Prozent stagnieren. Die im EECC (European Electronic Communications Code) vorgesehenen Möglichkeiten, Regulierungsaufgaben durch Ko-Investitionsvereinbarungen in Infrastrukturausbau und private Vereinbarungen über Zugangsleistungen zu ersetzen, sollten daher höchstens als Ergänzung und nicht als Ersatz für die notwendigen Regulierung eingesetzt werden, fordern die Mitbewerber des Marktführers.

Gesetzesentwurf ermöglicht Huawei-Ausschluss
Auch die im Entwurf vorgesehene Regelung, dass Hersteller von Netzwerkkomponenten vom Markt ausgeschlossen werden können, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellen, ist der ISPA ein Dorn im Auge. Dabei wird offensichtlich auf den chinesischen Telekomausrüster Huawei abgezielt, der von etlichen westlichen Ländern der Spionage verdächtigt wird. Die im Entwurf angeführten Ausschlusskriterien hätten keine sicherheitstechnische Relevanz sondern seien nur politischer oder wirtschaftlicher Natur und zudem sehr vage formuliert.

Im Entwurf ist vorgesehen, dass Hersteller von Netzwerktechnik vom Markt ausgeschlossen werden können, wenn sie als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. (Bild: AFP)
Im Entwurf ist vorgesehen, dass Hersteller von Netzwerktechnik vom Markt ausgeschlossen werden können, wenn sie als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.

Konflikte bei Raubkopien und Netzsperren
Weiters vermissen die Provider eine gesetzliche Lösung zum Umgang mit Netzsperren etwa bei der Verbreitung raubkopierter Filme. Sie sehen hier einen unlösbaren Konflikt, weil sie einerseits den Unterlassungsansprüchen von Rechteinhabern entsprechen müssten, damit aber gegen die Vorgaben der Netzneutralität verstoßen und Verwaltungsstrafen riskieren würden. Die ISPA fordert daher die Einrichtung eines Verfahrens bei der Telekom-Regulierungsbehörde, um Rechtssicherheit zu haben. Beim Regulator (Telekom-Control-Kommission, TKK) sollte nach der Vorstellung der ISPA auch das Verfahren über Leitungsrechte angesiedelt und damit vereinfacht werden.

Wirtschaftlich unter Druck sehen sich die Internetanbieter auch durch die geplante Regelung zur Abschlagszahlung für Endgeräte („Gratis“-Handys), wenn Kunden ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Hier sei vorgesehen, dass bereits nach einem halben Jahr 50 Prozent des Ausgangswertes abgezogen werden, was nach Ansicht der Betreiber angesichts einer zweijährigen Vertragsbindung unfair ist.

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