Wortkarg im Ausschuss

Ibiza-Anwalt: „Kann diese Frage nicht beantworten“

Politik
10.02.2021 13:00

Mit Spannung wurde die Aussage jenes Wiener Anwalts, der in die Vorbereitung des Ibiza-Videos involviert gewesen sein soll, vor dem U-Ausschuss erwartet. Doch der Jurist wollte nicht viel zu der Angelegenheit sagen und gab sich äußerst zugeknöpft. Er verwies oft auf die gegen ihn laufenden Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft und anhängige Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer und machte bei beinahe allen Fragen von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch.

„Wegen der Gefahr der Selbstbelastung kann ich diese Frage nicht beantworten“, war einer der häufigsten Sätze, die die Abgeordneten an diesem Vormittag von Anwalt M. zu hören bekamen. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl forderte ihn immer wieder auf, den Entschlagungsgrund glaubhaft zu machen. Doch auch damit könne er sich selbst belasten, argumentierte der Jurist. Denn „mit Blick auf die gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren“ gehe auch die „Plausibilisierung mit der Gefahr der Selbstbelastung“ einher, entgegnete er: „Ich fühle mich außerstande, darauf zu antworten.“

Nicht einmal ob er Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus bzw. den ehemaligen Leibwächter von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache oder den Einfädler des Ibiza-Videos, Detektiv Julian H., kenne, wollte er beantworten. Alle genannten Personen stünden im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen ihn. Selbst allgemeine Fragen, was er denn unter einem „investigativ-journalistischen Projekt“ (als solches hatte er das Ibiza-Video über seinen Rechtsvertreter in einem Interview bezeichnet) verstehe, wollte er nicht beantworten.

(Bild: HARALD SCHNEIDER)

Anwalt war noch nie auf Ibiza
Wenn der Anwalt sich einmal nicht auf die Gefahr der Selbstbelastung berief, führte er teils seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ins Treffen. Dafür erfuhren die Abgeordneten, dass er noch nie auf der spanischen Mittelmeerinsel Ibiza war.

Unter anderem werde in einem Verfahren wegen Täuschung, Beitragstäterschaft, Missbrauch von Aufnahmegeräten, Urkundenfälschung und Vergehen gegen das Datenschutzgesetz ermittelt. In einem weiteren wegen Verleumdung und Betrugs, wie er auf eine entsprechende Frage von ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl antwortete. Zudem seien bei der Rechtsanwaltskammer Wien zehn Verfahren anhängig. Er sei seit 2005 als Rechtsanwalt in Wien tätig und betreibe seit 2010 eine Einzelkanzlei, spezialisiert auf Immobilien- und Baurecht.

Das Ausschusslokal des Ibiza-U-Ausschusses in der Nationalbibliothek in Wien (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Das Ausschusslokal des Ibiza-U-Ausschusses in der Nationalbibliothek in Wien

Motiv für Videoerstellung bleibt ebenfalls im Dunklen
Die Bestrebungen der Abgeordneten, Licht in die Entstehung des Ibiza-Videos zu bringen, gingen vorerst ins Leere. Auch zur Motivlage wollte er nichts sagen, freilich mit Verlauf auf die gegen ihn geführten Verfahren. Details zu den angestrebten Verkaufsversuchen des Videos an Parteien gab es auch nicht. Bereits in den vergangenen Sitzungen hatten etwa ehemalige Berater der SPÖ geschildert, wie ihnen der Wiener Anwalt erfolglos das Ibiza-Video im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2017 schmackhaft habe machen wollen.

Zusammenarbeit bei Ermittlungen am Nachmittag im Fokus
Am Nachmittag steht dann einmal mehr die offenbar nicht immer friktionsfrei verlaufende Zusammenarbeit auf Ermittlerseite im Fokus. Zu Wort kommt Staatsanwältin Christine Jilek, die bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für Teile der Ermittlungen in der Ibiza-Causa wie etwa die „Schredderaffäre“ zuständig war, aber das Handtuch geworfen hatte. Über ihre Beweggründe und etwaige Widerstände bei ihrer Arbeit werden sie die Abgeordneten wohl befragen. Neben Anwalt M. und Jilek ist auch eine Beamtin des Finanzministeriums geladen.

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