Inzidenz 35 angepeilt
Deutschland verlängert Lockdown bis 7. März
Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Eine Ausnahme bilden Friseure, die bei strikter Einhaltung von Hygieneauflagen bereits am 1. März wieder aufmachen dürfen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Mittwoch beschlossen. Das Öffnen von Schulen und Kindergärten wird danach nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt.
Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche, zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. „Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.“ Auch die bestehenden anderen Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels, von Restaurants, Gasthäusern, Cafés, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben.
Sieben-Tage-Inzidenz von 35 wird angepeilt
Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geben. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.
Schrittweise Öffnung von Schulen und Kindergärten
Zu Schulen und Kindergärten stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schrittweise wieder geöffnet werden solle. „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.“ Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher als bisher vorgesehen geimpft werden können. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.
Strenge Auflagen für Friseure
Die vorzeitige Öffnung von Friseurbetrieben soll „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken“ zulässig sein. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: „Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit Längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.