Am 23. März wird es ernst für den Welfenprinz. In der Anklage wird ihm vorgeworfen, sich, wenn auch nur fahrlässig, durch Alkohol und Medikamente (Benzodiazepine) in einen „die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch“ versetzt zu haben und in diesem Zustand im Juli und September des Vorjahres mehrere Straftaten begangen zu haben: Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung.
Mit Baseballschläger bedroht
Den ersten Vorfall hat der Urenkel des letzten deutschen Kaisers selbst der „Krone“ erzählt. Am Telefon beschwerte er sich, dass er von Polizisten in seinem Jagdhaus in Grünau misshandelt worden sei. Laut Anklage hätten die Polizisten ein vorläufiges Waffenverbot gegen Ernst August durchsetzen sollen. Weiters wirft die Staatsanwaltschaft dem Adeligen vor, eine Polizistin mit einem Baseballschläger bedroht zu haben.
Psychiatrischer Sachverständiger
Am 7. September dann der nächste Vorfall: Diesmal soll er ein Angestellten-Ehepaar und dessen Tochter bedroht haben. Beim Prozess wird neben mehreren Zeugen auch ein psychiatrischer Sachverständiger gehört werden. Im Fall einer Verurteilung drohen Ernst August von Hannover bis zu drei Jahre Haft.
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