Der Nachwuchs war im August des Vorjahres auf die Welt gekommen. Mit seinem Arbeitgeber hatte der frischgebackene Papa alles abgeklärt, um Zeit mit seinem Sohn verbringen zu können. Noch vor der Geburt war der Milizsoldat jedoch einberufen worden. Das sollte ihm zum Nachteil werden. Denn so schön die Zeit mit der Familie im Oktober war, so groß war der Schock, als ihm nun mitgeteilt wurde, dass der Papamonat nicht rechtsgültig gewesen sei. Der Grund: Die Erwerbstätigkeit darf eine bestimmte Zeit vor Bezugsbeginn nicht unterbrochen werden. „Der Staat beruft mich ein, und die Schuld soll nun bei mir liegen“, ärgert sich der Betroffene. Wertschätzung sehe anders aus. Auch FPÖ-Bezirksobmann Mario Jaksch schüttelt den Kopf: „Wo bleibt die Unterstützung für Familien?“
Die Österreichische Gesundheitskasse erklärt, dass man keine Stellungnahme dazu abgeben könne. Um Einsicht zu nehmen, sei das Einverständnis des Betroffenen notwendig, dies sei aber nicht gegeben.
Christoph Miehl, Kronen Zeitung
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