Nach dem ersten bestätigten Fall von Vogelgrippe (Geflügelpest) bei einem am 4. Februar verendet gefundenen Schwan in Niederösterreich - krone.at berichtete - gibt es nun drei weitere bestätigte Fälle: einen Schwan in Wien (Influenza-Subtyp H5N8) und zwei Schwäne in der Südsteiermark (H5N5). Für Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten, wurde daher seitens des Gesundheitsministeriums eine absolute Stallpflicht erlassen.
Weil das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel als sehr hoch einzuschätzen ist, appellieren sowohl Gesundheits- als auch Landwirtschaftsministerium an Geflügelhalter in den betroffenen Regionen, die Regelungen möglichst rasch umzusetzen. Die Maßnahmen sind ab Erlass der Verordnung bis auf Weiteres gültig und werden laufend evaluiert, hieß es am Donnerstag.
Erreger für den Menschen nicht gefährlich
Die derzeit in Österreich festgestellten Erreger-Stämme (Influenza-A-Viren vom Subtyp H5N8 und H5N5) sind für den Menschen nicht gefährlich. Sie werden auch nicht über Lebensmittel übertragen, hieß es aus den beiden Ministerien.
Tausende Tiere in Polen und Ungarn gekeult
Tiere, die an Vogelgrippe erkranken, beginnen nach einer Inkubationszeit von drei bis 14 Tagen zu fiebern, danach bekommen sie Durchfall und Atemnot. Für wildlebende Wasservögel ist H5N8 nicht immer tödlich. In Polen mussten Anfang Jänner Zehntausende Puten und Hühner getötet werden, in Ungarn wurden Mitte Jänner 53.000 Truthähne gekeult.
Seit Ende Oktober 2020 tritt in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand, Vogelgrippe (auch als Geflügelpest bezeichnet) auf. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Die bis dato schwerste Vogelgrippe-Epidemie in Europa - auch Österreich war damals betroffen - wurde in den Jahren 2016 und 2017 registriert.
Quelle: APA
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