„Verwechslung“

Laut Graf gab es nie Treffen mit Kurz oder Blümel

Politik
12.02.2021 12:09

Nach den Korruptionsvorwürfen und der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich am Freitag Novomatic-Eigentümer Johann Graf zu Wort gemeldet. Über seinen Anwalt ließ der milliardenschwere Geschäftsmann ausrichten, dass es weder ein Treffen mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) noch mit Blümel gegeben habe. Bei jenem Kalendereintrag Grafs vom 25. Juli 2017 mit dem Vermerk „Kurz“ habe es sich nicht um den Kanzler, sondern um die damalige Aufsichtsrätin Martina Kurz gehandelt.

Ebenjener Kalendereintrag von Graf war der Grund für die Hausdurchsuchung bei Blümel. Dabei soll es sich aber lauf Grafs Anwalt Christopher Schrank lediglich um eine Namensverwechslung handeln. Wie Schrank außerdem betonte, habe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Termineintrags weder bei Graf noch bei ihm angefragt.

Angebliche Intervention vom Ex-Novomatic-Chef
Die WKStA begründet ihren Verdacht und die damit verbundene Hausdurchsuchung unter anderem damit, dass Blümel angeblich durch Intervention des damaligen Novomatic-Geschäftsführers Harald Neumann ein Treffen zwischen Kurz und Novomatic-Chef Graf herbeigeführt habe.

Im Zentrum der Ermittlungen: der ehemalige Novomatic-Vorstand Harald Neumann (Bild: APA/Herbert Pfarrhofer)
Im Zentrum der Ermittlungen: der ehemalige Novomatic-Vorstand Harald Neumann

Neumann-SMS mit pikantem Inhalt
Neben dem Kalendereintrag sieht die WKStA eine SMS Neumanns an den heutigen Finanzminister vom 10. Juli 2017 als Beleg. Darin bittet Neumann Blümel um einen Termin beim damaligen Außenminister und im Wahlkampf stehenden ÖVP-Chef Kurz, um über eine Parteispende sowie um Unterstützung „bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben“, zu sprechen.

„Vorwurf ist kein Schuldnachweis“
Die Opposition forderte nach den Entwicklungen geschlossen Blümels Rücktritt. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) rückte unterdessen zur Verteidigung Blümels aus und betonte in einem schriftlichen Statement: „Ein Vorwurf ist kein Schuldnachweis.“ Sie erinnerte an die Unschuldsvermutung und ähnlich gelagerte Fälle bei SPÖ-Politikern, die zu keinen Rücktritten geführt hätten.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger formulierte es in einer Aussendung etwas schärfer: „Für die Opposition gelten die Prinzipien des Rechtsstaates offenbar nur für jene, die in ihren Augen die richtige Parteifarbe haben.“

ÖVP-Klubobmann August Wöginger (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
ÖVP-Klubobmann August Wöginger

„Falsch und einfach zu widerlegen“
In einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz am Donnerstag hatte Blümel die Vorwürfe als „falsch“ und „einfach zu widerlegen“ bezeichnet. Seit Kurz und er bei der ÖVP in den Führungspositionen (im Bund und in der Wiener Landespartei) aktiv seien, habe es keine Spenden von Glücksspiel-, Tabak- oder Waffenkonzernen mehr an die ÖVP gegeben.

Quelle: APA

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