Wer Ware im Internet bestellt, erwartet die Lieferung zu sich nach Hause und nicht in den nächsten Paketshop. Beim Zusteller DPD haben sich zuletzt allerdings Klagen gehäuft, dass das Unternehmen nicht einmal versuche, die Ware zuzustellen und sie stattdessen gleich im nächsten Paketshop zur Abholung deponiere. Ein Vorgehen, das nun die Aufsichtsbehörde RTR auf den Plan gerufen hat.
Seit Herbst häufen sich die Beschwerden. Das Problem: Die Zustellung werde nicht einmal versucht, sondern das Paket lande direkt in einem Paketshop, obwohl die Empfänger - nicht zuletzt wegen der Corona-Ausgangsbeschränkungen - nachweislich zu Hause waren, hieß es am Freitag von Arbeiterkammer (AK) und der auch für Postdienstleistungen zuständigen Regulierungsbehörde RTR. Sie vermutet ein größeres Problem, die Post-Control-Kommission (PCK) hat ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.
Im Falle von DPD liegen aufgrund der steigenden Anzahl an Beschwerden innerhalb kurzer Zeit ausreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den nicht erfolgten Zustellversuchen nicht um Einzelfälle handeln dürfte.
Aussendung der RTR
„Im Falle von DPD liegen aufgrund der steigenden Anzahl an Beschwerden innerhalb kurzer Zeit ausreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den nicht-erfolgten Zustellversuchen nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem handeln dürfte,“ hieß es in der Aussendung der Behörde. Im Zeitraum von Anfang Dezember 2020 bis Ende Jänner 2021 seien bei der RTR 33 neue Beschwerden zu DPD Austria eingegangen. Auch bei der AK hätten sich die Konsumentenbeschwerden seit November 2020 gehäuft, teilte diese mit.
Zumindest ein Zustellversuch ist Pflicht
Dabei seien Postdienstleister aufgrund des Postmarktgesetzes verpflichtet, zumindest einen persönlichen Zustellversuch zu tätigen, erläuterte die RTR. Nur wenn der Empfänger nicht angetroffen werden kann, dürfe eine Hinterlegung im Paketshop erfolgen.
Das Aufsichtsverfahren sei diese Woche von der PCK eingeleitet worden, „um die gesetzeskonforme Paketzustellung für alle sicherzustellen“, so die RTR weiter. Man warte nun in einem ersten Schritt auf Stellungnahme der DPD Austria. Auf Basis dieser werde dann entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen gesetzt werden. Dem Paketzusteller sei für die Stellungnahme eine „angemessene Frist“ gesetzt worden.
Von DPD hieß es am Freitag, es lägen dem Unternehmen bisher „keine offiziellen Informationen der RTR bezüglich des Aufsichtsverfahrens“ vor. Man könne daher nur allgemein Stellung nehmen. Die Lage am Paketmarkt sei aufgrund der Coronakrise „extrem angespannt“, hieß es in einem Statement. Die DPD Austria habe im Dezember an Spitzentagen bis zu 400.000 Pakete täglich umgeschlagen. Den Beschwerden wolle man „umgehend nachgehen“, sobald detaillierte Informationen bekannt seinen.
Arbeiterkammer rät zu Beschwerde bei RTR
Die AK empfiehlt betroffenen Konsumenten, ihre Beschwerde jedenfalls auch bei der RTR zu melden (poststreitschlichtung@rtr.at). „Je mehr Beschwerden, desto besser kann seitens der RTR gegen solche Praktiken einzelner Paketzustelldienste - wie DPD - vorgegangen werden“, so AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Zimmer weist aber auch darauf hin, dass die Konsumenten selbst keine Ansprüche gegenüber dem Paketdienst haben, da das Vertragsverhältnis des Paketdienstes mit dem Absender, und nicht mit dem Empfänger besteht.
Paketboten stehen extrem unter Druck
Auf Paketboten - oftmals Selbstständige, die als Subunternehmer beschäftigt werden - lastet extremer Druck, im Weihnachtsgeschäft wurden Berichte über 16-Stunden-Arbeitstage, Sechs-Tage-Wochen und eine Arbeitslast von bis zu 300 Paketen pro Tag bekannt. Durch den Boom im Online-Handel seit Ausbruch der Corona-Krise hat sich die prekäre Situation weiter zugespitzt. Die Gewerkschaft vida fordert daher schon länger eine Generalunternehmerhaftung bei der Auftragsvergabe an Subfirmen und bessere Arbeitsbedingungen. Vielerorts gebe es „ein selbstausbeuterisches Fahren rund um die Uhr“, kritisierte der Gewerkschafter Karl Delfs.
Quelle: APA
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