Tirol fordert mehr

„Systemrelevante“ Pendler dürfen nach Deutschland

Tirol
14.02.2021 13:59

Die verschärften Einreiseregeln an den deutschen Grenzen zu Tirol und Tschechien, um die Ausbreitung besonders ansteckender Varianten des Coronavirus einzudämmen, bieten für bestimmte Berufspendler Ausnahmen. Das teilten das deutsche Innenministerium und Bayern am Sonntag übereinstimmend mit. Demnach dürfen Pendler aus Tirol nach Deutschland einreisen, wenn sie gebraucht werden, um den Betrieb in systemrelevanten Branchen aufrechtzuerhalten.

Sie müssen dafür in den kommenden Tagen ihren Arbeitsvertrag dabeihaben und an der Grenze vorzeigen. Bis Dienstag sollen die deutschen Bundesländer Bayern und Sachsen Betriebe als systemrelevant definieren und individuelle Bescheinigungen ausstellen, die an der Grenze vorgezeigt werden sollen.

Horst Seehofer. (Bild: APA/AFP/John MACDOUGALL)
Horst Seehofer.

„Für Grenzpendler in systemrelevanten Berufsbranchen soll die Einreise möglich bleiben“, sagte der deutsche Innenminister Horst Seehofer. „Wir gehen pragmatisch vor, wo immer das möglich ist.“

Energieversorgung und Lebensmittelproduktion
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte in Schirnding an der Grenze von Bayern zu Tschechien bei einem Besuch an der dortigen Kontrollstelle, zu den Ausnahmebranchen zählten etwa Wasser- und Elektrizitätswerke oder die Lebensmittelproduktion. Im Einzelnen müsse an Ort und Stelle darüber entschieden werden. Voraussetzung für die Einreise sei dann aber für alle ein maximal 48 Stunden alter negativer Test sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Zudem müssten sie sich digital vor der Einreise anmelden.

Zum Schutz vor den ansteckenderen Varianten des Coronavirus dürfen seit Sonntag aus Tschechien und Tirol nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gab es bisher nur für Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie für Lastwagenfahrer und landwirtschaftliche Saisonkräfte.

Archivbild (Bild: Bildagentur Mühlanger/Haver)
Archivbild

Ab Mittwoch amtliche Bescheinigung
Ein Sprecher der deutschen Bundespolizeidirektion in München sagte, bis einschließlich Dienstag müssten Pendler per Arbeitsvertrag beim Grenzübertritt nachweisen, dass sie in einem systemrelevanten Bereich tätig seien. Danach, also ab Mittwoch bei Tagesbeginn, würde eine amtliche Bescheinigung einer deutschen Behörde - etwa dem Landkreis, wo ein Pendler arbeite - nötig sein. Die Abstimmung zwischen den Behörden in Deutschland - Bund, Bayern, Sachsen, usw. - diesbezüglich sei aber noch im Gange.

LH Günther Platter (Bild: Birbaumer Christof)
LH Günther Platter

Platter: „Ausnahme für alle Pendler“
Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) forderte am Sonntag aber weiterhin eine Ausnahme für alle Tiroler Pendler. Die derzeitige Situation sei „absolut inakzeptabel“. Zudem sei derzeit „entgegen anderslautender Aussagen das Durchfahren ohne Stopp über das kleine und große deutsche Eck“ nicht möglich. Jemand der von Tirol nach Salzburg oder Wien reisen will, müsse nun „großräumig“ ausweichen. „Eine solche Vorgangsweise ist weder verhältnismäßig noch sinnvoll“, zeigte sich Platter verärgert.

Quelle: APA

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