Fordern 60.000 Euro

Eltern eines weiteren Terroropfers klagen Republik

Österreich
15.02.2021 06:00

Nachdem eine Kommission arge Verfehlungen der Behörden im Vorfeld der Terrornacht im Herzen Wiens vom 2. November 2020 festgestellt hat, machen nun auch die Eltern des getöteten Nedzip V. (21)  „Amtshaftungsansprüche“ geltend. Deren Anwalt geht davon aus, dass einige heimische Behörden versagt haben.

Konkret spricht Mathias Burger von „einem Fehlverhalten, da Informationen vorlagen, dass der Attentäter Munition in der Slowakei kaufen wollte“. Die Eltern des getöteten Nedzip aus Korneuburg (Niederösterreich) haben aufgrund des tragischen Todes ihres Sohnes psychische Beeinträchtigung erlitten. „Unter Tränen hat mir die Mutter des Erschossenen erzählt, wie sehr sich ihr Sohn an diesem Abend freute, weil er einen neuen Job bekommen hatte. Er wollte deshalb mit Freunden feiern“, so Burger.

Bisher nur „Schmerzensgeld“ genehmigt
Da den Hinterbliebenen nur ein „Schmerzensgeld“ von 2000 Euro genehmigt werden dürfte, wird der Anwalt voraussichtlich neben den Begräbniskosten, Schock- und Trauerschäden von 60.000 Euro einfordern. Die Angehörigen der ebenfalls getöteten deutschen Studentin Vanessa P. (24) wurden - wie berichtet - bislang mit einer Pauschalentschädigung von 2000 Euro „abgespeist“.

Zudem hat Rechtsanwalt Karl Newole via Radio Wien von der Regierung bereits die Einrichtung eines 1,5 Millionen Euro schweren Entschädigungsfonds verlangt. Er vertritt 16 Terroropfer und sagt klar: „Bisherige Zahlungen verdienen den Namen Entschädigung nicht.“

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