Bei Benützung der Tiroler Skipisten während der Betriebszeiten ist ein negativer Covid-Test mitzuführen. Kinder unter 10 Jahren sind von der Verordnung ausgenommen, teilte das Land Tirol in einer Aussendung Sonntagabend mit. Die neue Regelung gilt ab Montag. Entgegen erster Meldungen gilt diese Maßnahme nicht für Pisten-Tourengeher.
Die Ausbreitung des Coronavirus und seiner Mutationen verhindern: Das ist das oberste Ziel des Landes Tirol. Um dies zu erreichen, wurde bereits vergangene Woche ein umfassendes Maßnahmenpaket des Landes vorgelegt. Landeshauptmann Günther Platter hatte dazu am Sonntag im Gespräch mit Conny Bischofberger betont: „Wir haben das Problem erkannt und nehmen das unglaublich ernst.“
Verstärkter Schutz
Es umfasst neben der Erweiterung des Testangebots - vor allem im Bezirk Schwaz - sowie der Intensivierung des Contact Tracings auch den verstärkten Schutz in Skigebieten. Im Rahmen der Umsetzung liegt nun nach Abstimmung mit dem Bund die „Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 in Skigebieten in Tirol“ vor.
Maximal 48 Stunden
Sie tritt mit Montag, 15. Februar 2021, in Kraft. Damit müssen alle Personen, die die Skipisten während der Betriebszeiten nutzen, ein maximal 48 Stunden altes negatives Covid-Testergebnis mit sich führen (PCR oder Antigen). Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen ein solches nicht - anstelle dessen jedoch eine ärztliche Bestätigung.
Kinder unter 10 Jahren ausgenommen
Kinder unter zehn Jahren sind von den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung ausgenommen. Zur Kontrolle dieser Verordnung sind die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen beauftragt.
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