„Bei Benützung der Skipisten während der Betriebszeiten ist ein negativer Covid-Test mitzuführen“ - die Ankündigung über die verschärften Regelungen in Tirols Skigebieten, die bereits mit Montag in Kraft traten, sorgte am Sonntag noch für Verwirrung. Zunächst hieß es nämlich, dass die Maßnahmen auch für Pisten-Tourengeher gelten. Noch am späten Abend folgte dann die Korrektur.
„Die Regelung, dass für die Benützung der Skipisten während der Betriebszeiten ein negativer Covid-Test mitgeführt werden muss, gilt nicht für Skitourengeher. Im Laufe des Montags wird die entsprechende Verordnung diesbezüglich noch konkretisiert“, korrigierte das Land die ersten Meldungen.
Regelung betrifft offenbar nur jene, die die Lifte benützen
Die verschärfte Regelung betrifft somit augenscheinlich nur Wintersportler, die auch die Lifte benützen. Diese müssen ab Montag ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigentests bei sich haben, das nicht älter als 48 Stunden ist. Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen ein solches nicht - anstelle dessen jedoch eine ärztliche Bestätigung.
Stichprobenartige Kontrollen
Ausgenommen von der Testpflicht sind alle Kinder unter zehn Jahren. Zur Kontrolle dieser Verordnung sind die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen beauftragt, hieß es vonseiten des Landes.
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