Gewerkschaft alarmiert

Homeoffice-Paket benachteiligt Arbeitnehmer

Politik
16.02.2021 16:29

Fast ein Jahr nach Beginn der Corona-Krise in Österreich geht die von der Bundesregierung angekündigte Homeoffice-Regelung in die Zielgerade. Wie die Gewerkschaft für Privatangestellte GPA am Dienstag mitteilte, komme es dabei aber zu einer steuerlichen Benachteiligung für Arbeitnehmer, die von der eigentlichen Abmachung abweichen würden.

Das Homeoffice-Gesetz, das von den Sozialpartnern maßgeblich ausgearbeitet wurde, ist inzwischen in Begutachtung. Das sei zwar zu begrüßen, da Rechtssicherheit hergestellt werde, so die GPA. Aber: „Umso bedauerlicher ist es, dass steuerliche Maßnahmen zum Nachteil der Arbeitnehmer von der Sozialpartnereinigung abweichen“, kritisierte GPA-Vorsitzende Barbara Teiber am Dienstag in einer Aussendung.

„Viele fallen um steuerliche Begünstigung um”
Laut Begutachtungsentwurf können bei Vorliegen von mindestens 42 Homeoffice-Tagen pro Jahr Werbungskosten geltend gemacht werden. Wer regelmäßig einmal pro Woche Homeoffice macht und Urlaub abbaut oder krank wird, würde nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf ausgelassen bleiben, warnt die GPA.

Wenn etwa eine Beschäftigte eine Homeoffice-Vereinbarung mit einem Homeoffice-Tag pro Woche abschließt und in dieser Erwartung einen Sessel um 800 Euro anschafft, dann aber einen Bandscheibenvorfall hat und zwölf Wochen ausfällt, falle sie um die steuerliche Begünstigung um.

42 Tage als Messlatte
„Eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung muss aus Gewerkschaftssicht als Grundlage für die Geltendmachung reichen“, so die GPA. In der Sozialpartnereinigung reichte auch eine solche Homeoffice-Vereinbarung für die Geltendmachung. APA-Informationen zufolge wollte die Bundesregierung ursprünglich 45 Home-Office-Tage als Messlatte für die Anwendung der Werbungskostenpauschale anwenden, schlussendlich brachte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) das Gesetz nun aber mit 42 Tagen ein.

Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) (Bild: APA/Hans Punz)
Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)

„Anschaffungen gleich behandeln“
„Weiters wird im Begutachtungsentwurf die Absetzbarkeit von Mobiliar mit dem Jahr 2023 abgeschnitten“, kritisiert Teiber. Angenommen, man bestelle einen Drehstuhl um 600 Euro im November 2022 und der wird eine Woche später geliefert und gezahlt: Dann könne man 600 Euro absetzen, 300 Euro im Jahr 2022 und nochmals 300 Euro im Jahr 2023.

Wenn der Anbieter aber Lieferschwierigkeiten hätte und erst im Jänner 2023 lieferte, dann falle der Betroffene um 300 Euro um. Laut Sozialpartnern sollten alle Anschaffungen aber gleich behandelt und etwa über maximal fünf Jahre im Rahmen der 300 Euro jährlich abgesetzt werden können, so Teiber.

(Bild: Krone Kreativ)

„Erwarten, dass Maßnahmen adaptiert werden“
„Wir erwarten, dass die steuerlichen Maßnahmen entsprechend der Sozialpartnereinigung, in die viel ExpertInnen- und Praxiswissen eingeflossen ist, umgesetzt wird und die steuerlichen Maßnahmen noch adaptiert werden“, forderte die GPA-Chefin.

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