Bei der Uni-Novelle hat sich die Regierung auf einen Kompromiss geeinigt: Die Mindeststudienleistung tritt erst später in Kraft und wird abgeschwächt. Auch für Plagiate gibt es künftig härtere Strafen.
Nach Hunderten Stellungnahmen in der Begutachtung präsentierten gestern Unterrichtsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger die überarbeitete Novelle. Die Mindeststudienleistung gilt nun erst ab dem Wintersemester 2022/23, sie wird abgeschwächt, und die Sperre bei Nichterreichung wird auf zwei Jahre reduziert.
Faßmann: Kriterien „verlangbar“
Darum geht es: Ein Bachelor-Studium umfasst in der Regel 180 sogenannte ECTS-Punkte. Künftig müssen jene, die ein Studium beginnen, in den ersten beiden Jahren mindestens 16 ECTS-Punkte erbringen – geplant waren 24 Punkte. Das sei „verlangbar“, meint Bildungsminister Faßmann.
Nach der Causa Aschbacher werden nun die Plagiatsregeln verschärft. Die geplante Verjährung nach 30 Jahren kommt nicht, bei Ghostwriting droht eine Strafe von bis zu 60.000 Euro.
Kronen Zeitung
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