Das Abkassieren für die Störung von Privatgrund nimmt in ganz Österreich zu. Neuester Schauplatz ist ein Grundstück neben einer Bankfiliale in Wien. Kunden passiert es immer wieder, dass sie den Grund einer Firma berühren, die dort mehrere Parkplätze hat. Dafür flattert eine Forderung über 360 Euro ins Haus!
Leser Walter H. (Name von der Redaktion geändert) holte im Dezember seine Kontoauszüge bei der Bankfiliale. Er hatte Glück und fand einen Parkplatz auf der Straße. Beim Wegfahren fiel ihm aber auf, dass sein Handy nicht da war. Also fuhr er auf ein Grundstück bei der Filiale, auf dem sich auch Parkplätze für Bankkunden befinden. Am Weg dorthin bemerkte seine Frau, dass das Mobiltelefon in der Mittelkonsole liegt. „Statt auf einem der Plätze zu parken, bin ich wieder rausgefahren“, erinnert sich der Pensionist. Wenige Wochen später flatterte das Schreiben eines Wiener Anwalts ins Haus, der im Namen seiner Mandantschaft - eine Firma, die zumindest von der Bezeichnung her aus Polen sein dürfte - 360 Euro für die Besitzstörung fordert. Diese sei fotografisch festgehalten worden. Die Konstellation ist, sagen wir mal, eigenartig.
Die Ombudsfrau hat deshalb nachgefragt. 360 Euro für eine - Entschuldigung schon - Lappalie sind ja keine Kleinigkeit. Immerhin dauerte die „Besitzstörung“ ja nur wenige Minuten, wenn überhaupt. Aber wie zu erwarten, gibt es kein Entgegenkommen und auch keine Erklärung. Ganz im Gegenteil, man fordert sogar, eine Berichterstattung zu unterlassen.
Bank und Bezirksvorstehung ist das Problem bekannt
Die „Krone“ hat auch mit der Bank gesprochen. Dort kennt man das Problem von einigen Kunden. Man sei um eine Lösung bemüht. Doch auch gemeinsam mit Bezirksvorstehung und Behörden sei dies nicht gelungen. Mit einer Besitzstörung im klassischen Sinn hat das nichts zu tun. Grund zu besitzen, ein kleines Schildchen aufstellen und dann mit einer Kamera zu warten, bis jemand kommt, der ohne jeden Vorsatz den Besitz „stört“, ist zu einem guten Geschäft geworden.
Es wäre eigentlich höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diesem Raubrittertum Einhalt gebietet!
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