Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer und dem wohl berüchtigtsten Bierwirt des Landes hat am Mittwoch ein überraschendes Ende gefunden: Der Wiener Gastronom, der die Politikerin wegen übler Nachrede geklagt hatte, zog seine Klage zurück. Maurer ist damit freigesprochen.
Erst warf der erste Anwalt des Klägers das Handtuch, nun auch der Bierwirt selbst: Der Gastronom, der nicht zum Prozess erschien, ließ über seinen neuen Rechtsvertreter ausrichten, dass er die Klage „zur Gänze“ zurückziehe.
Dieser Schritt kommt überraschend: Der Bierwirt behauptete seit Jahren, dass er die obszönen Nachrichten an Maurer, die Stein des Anstoßes waren, nicht selbst verfasst hatte. Als die grüne Politikerin die private Konversation öffentlich machte, klagte er sie wegen übler Nachrede.
Zeuge „Willi“ kam, trinkt aber gar kein Bier
Der Gastronom hatte stets behauptet, dass ein ominöser „Willi“ der Verfasser der verstörenden und frauenfeindlichen Nachrichten gewesen sei. Ein Mann mit dem Namen Wilhelm war tatsächlich im Bekanntenkreis des vormaligen Klägers zu finden - eine Zeugenladung wurde diesem vom Gericht zugestellt. Erst dadurch habe er erfahren, dass er überhaupt als Verfasser beschuldigt worden war, erklärte er am Mittwoch vor Gericht.
Er versicherte, die Nachrichten nicht geschickt zu haben. Zum Tatzeitpunkt sei er im Spital gelegen. Er verkündete bei der Gelegenheit, er trinke auch gar kein Bier und nutze Facebook nicht. Bislang habe er der Gerichtsladung nicht Folge leisten können, da er als Handwerker unter starken Rückenschmerzen gelitten habe, berichtete der „Kurier“.
Anwalt zog angemeldete Rechtsmittel zurück
Für den letzten Akt in dem teilweise schon unterhaltsamen Gerichtsdrama musste sich der Kläger einen anderen Anwalt suchen. Sein bisheriger Rechtsbeistand, Adrian Hollaender, hatte erst Anfang Februar auf die Ausübung seiner Rechtsanwaltschaft verzichtet. Die Gründe dafür liegen im Dunklen. Nun hatte der Wiener Anwalt Gregor Klammer den brisanten Fall übernommen - um ihm kurz nach Beginn der Verhandlung am Mittwoch vorläufig ein Ende zu setzen. Der Freispruch für Maurer war formal zunächst nicht rechtskräftig, das änderte sich, als am Nachmittag Klammer die ursprünglich angemeldeten Rechtsmittel zurückzog.
Bierwirt gab auf, „obwohl er recht hat“, und muss Gerichtskosten tragen
Der neue Anwalt des Bierwirtes begründete den Rückzieher damit, dass sein Mandant das Gefühl gehabt habe, „diesen Prozess nicht gewinnen“ zu können, „obwohl er recht hat“. Maurer sei „politisch und wirtschaftlich stärker aufgestellt“ als der Gastronom, betonte Klammer. Die Entscheidung, die Klage aufzugeben, wird vermutlich dennoch teure Konsequenzen für den Unternehmer haben. Er muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen, was angesichts dessen Länge wohl ins Geld gehen wird. Die „Krone“ schätzt, dass die Summe etwa 15.000 Euro ausmachen könnte.
Maurer nicht nur erleichtert, sondern auch „enttäuscht“
Maurer zeigte sich nach der jäh zu Ende gegangenen Verhandlung „froh und erleichtert, dass dieses Verfahren endlich vorbei ist“. Es habe sich um einen „Präzedenzfall“ gehandelt, der eine öffentliche Debatte um „Hass im Netz“ angestoßen habe. „Zum Glück wäre so ein Fall heute nicht mehr möglich“, verwies sie auf die Maßnahmen, die die Regierung inzwischen gegen die Auswüchse im Netz auf den Weg gebracht habe. Maurers Rechtsvertreterin Maria Windhager zeigte sich „sehr enttäuscht“: Es wäre befriedigender gewesen, wenn die Klage nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen und Maurer auf dieser Basis freigesprochen worden wäre.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.