14 Tage lang verbrachte eine 14-Jährige aus dem Salzburger Hallein die behördlich verfügte Quarantäne in einem Zimmer einer Jugend-WG. Nur sieben Stunden vor dem Ablauf der Quarantänepflicht ließ sie sich von ihren Freundinnen zu einem Treffen samt Übernachtung überreden. Die Staatsanwaltschaft klagte das Mädchen an. Nun soll sie 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, entschied die Richterin.
Das schwarzhaarige, zierliche Mädchen zeigte sich gegenüber Richterin Christine Bayrhammer einsichtig. „Es tut mir leid“, sagte es und bereute, die Quarantäne zu früh verlassen zu haben. Passiert ist das am 24. November: Die Schülerin traf sich zuerst mit einer Freundin, mit der sie dann per Bus nach Salzburg zu einer anderen Freundin fuhr. Dort übernachtete sie. Frau Rat wollte wissen, warum sie nicht noch einen Tag gewartet habe? „Ich habe es nicht mehr ausgehalten“, so die klare Antwort der 14-Jährigen. Zwei Wochen hatte sie in ihrem Zimmer verbracht - ohne Internet-Zugang, wie sie im Verhandlungssaal des Landesgerichtes Salzburg erzählte.
Ich habe es nicht mehr ausgehalten.
Die 14-Jährige vor Gericht
Nur sieben Stunden vor Ende der Quarantäne-Frist
Die Freundinnen wussten, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert hatte - und auch, dass sie in Quarantäne war. Eine Freundin wurde später auch positiv getestet - unklar ist, ob die Ansteckung im Zusammenhang mit dem Fall steht.
Jedenfalls bot Richterin Bayrhammer der jungen Angeklagten eine Diversion an: 50 Stunden gemeinnützige Arbeit solle die Schülerin binnen sechs Monaten leisten, dann werde das Strafverfahren gegen sie eingestellt. Die Staatsanwaltschaft gab dazu keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.
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