Wegen NGO-Gesetz

EU-Kommission startet neues Verfahren gegen Ungarn

Ausland
18.02.2021 13:08

Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit NGOs. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde am Donnerstag ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Lenkt die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nicht ein, drohen dem Land hohe Geldstrafen.

„Der Europäische Gerichtshof war deutlich - die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht“, sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen „entschiedenen Schritt“. NGOs seien ein unverzichtbarer Teil unserer Demokratien. „Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen.“ Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.

Finanzielle Sanktionen drohen
Ungarn müsse nun innerhalb von zwei Monaten alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2020 zu entsprechen, forderte die Brüsseler Behörde. Andernfalls könnte sie den Fall erneut vor das höchste EU-Gericht bringen und finanzielle Sanktionen fordern. 

Umstrittenes NGO-Gesetz aus 2017
Das ungarische NGO-Gesetz wurde 2017 von Orbans Regierungsmehrheit verabschiedet. Es sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“. Um unter das NGO-Gesetz zu fallen, muss eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20.500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten. Zudem muss sie bei der Registrierung die Anzahl der Spender angeben, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1500 Euro) übersteigt.

Der Plenarsaal des ungarischen Parlaments in Budapest (Bild: AFP)
Der Plenarsaal des ungarischen Parlaments in Budapest

Im Juni des Vorjahres kassierte Orban aber schließlich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Das NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter. Für Kritiker ist das Gesetz auf US-Investor und Großspender George Soros zugeschnitten. Orban führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden. Dabei hetzt er auch mit antisemitischen Stereotypen.

George Soros wurde zum Staatsfeind hochstilisiert und im ganzen Land an den Pranger gestellt. (Bild: The Associated Press)
George Soros wurde zum Staatsfeind hochstilisiert und im ganzen Land an den Pranger gestellt.

Das neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ist auch ein Zeichen dafür, dass die EU-Kommission die Geduld mit dem mitteleuropäischen Land verliert. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich gegen Ungarn vor dem EuGH, häufig ging es um die Asyl- und Migrationspolitik.

Quelle: APA/krone.at

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